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Betriebsausschuss -Zuständigkeiten im BR

G
Gina
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend alle zusammen, wir sind ein 11 köpfiger BR mit 2 Freigestellten (bei ca. 700 MA). In der konstituieren Sitzung haben wir ("pro forma") einen Betriebsausschuss(BA) mit 5 BRM gem. BetrVG gebildet. Die Mehrheit der BRM meint, dass wir damit unsere Pflicht gem. BetrVG erfüllt haben, der BA müsste weder regelmäßig tagen noch wäre eine Verständigung über eine Arbeitsteilung innerhalb des BR Gremiums nötig. "Man" sorgt sich, dass ein BA zu Doppelarbeit und -belastung und zu Bürokratie führen wird. Schließlich tagt der BR wöchentlich und der BRV kümmert sich ansonsten um alles. Einen Arbeitsplan wollen die meisten BRM ebf. nicht. Ich lese das BetrVG so, dass der BA die lfd. Geschäfte des BR zu führen hat und damit verpflichtet ist, dies zu tun. Wie sollen wir das tun, wenn wir den BA nur bilden und ihn nicht "laufend", sondern nur sporadisch arbeiten lassen? Liege ich total daneben? Wie seht Ihr das? Welche Tipps habt Ihr zu einer praktischen Arbeitsteilung BR/BA/BRV? Vielen Dank Gina

5.450014

Community-Antworten (14)

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Lotte

14.04.2007 um 23:56 Uhr

Gina, nehme an, dass Ihr nur einen Freigestellten habt?

Nur in einem kleineren BR kann die Führung der laufenden Geschäfte auf den BRV übertragen werden.

Hier ein Zitate aus dem Däubler zu § 27, BetrVG: RN 32 "Der BR kann jedoch nicht generell die Führung der laufenden Geschäfte an sich ziehen oder sie einem anderen Ausschuss übertragen"

G
Gina

15.04.2007 um 00:05 Uhr

Lotte, gem. § 38 BetrVG sind von ihrer beruflichen Tätigkeit bei 501 bis 900 Arb.nehmer mindestens 2 BRM freizustellen.

Viele Grüße Gina

L
Lotte

15.04.2007 um 00:11 Uhr

Gina, tut mir leid, dass ich noch nachgeschoben habe, dachte nicht, dass Du schon antwortest und die Antwort wurde versehentlich zu früh eingestellt, hatte zweimal "enter" gedrückt.

11 BRM gibt es aber ab 400 MA

L
Lotte

15.04.2007 um 00:23 Uhr

Gina, sag mal, dass mit den 800 MA und den 2 Freigestellten stand aber eben noch nicht in Deiner Frage ganz oben, oder??? %-)

G
Gina

15.04.2007 um 00:29 Uhr

Lotte, danke für das Däubler-Zitat. Ich werde den Fitting noch einmal dazu "wälzen"

und den Hinweis mit den MA ( hier hatte ich mich vertippt, wir liegen unter 700)

mit den 11 BRM das ist schon okay - sh. §9 BetrVG Zahl der BRM: 401 bis 700 Arb.nehmer = 11 BRM

L
Lotte

15.04.2007 um 00:48 Uhr

Gina, eben, deswegen nahm ich anfangs an, dass Ihr wohl 400 MA habt und somit eine Freistellung und 11 BRM.

Hab Deine Angaben wohl völlig übersehen. Na ja, je später der Abend... ;-)

G
Gina

15.04.2007 um 00:52 Uhr

Hallo Lotte, 1000 pro standen die 800 MA und die 2 Freigestellten schon um 21.05 Uhr im Text.

Bei den 800 MA hatte sich der Tippfehler"teufel" eingeschlichen, (sh . Nachricht von 22:29 Uhr) - daher habe ich den Text zu dieser Zeit und an dieser Stelle korrigiert.

Viele Grüße Gina

L
Lotte

15.04.2007 um 00:59 Uhr

Gina, ich glaub Dir ja, nun quäl mich doch nicht so ;-)))

K
Kölner

15.04.2007 um 14:42 Uhr

@Gina Zu Deiner Ausgangsfrage: Pro forma einen BA gründen...das geht schon!

L
Lotte

15.04.2007 um 21:30 Uhr

Kölner, scheint mir, dass Du Dir da mit dem Däubler nicht ganz einig bist? (meine zitierte RN?) ;-)

K
Kölner

15.04.2007 um 21:38 Uhr

@Lotte Ich sehe mich da nicht Widerspruch. Gründen und ruhen lassen geht - ob das sinnig ist, ist eine ganz andere Frage!

L
Lotte

15.04.2007 um 21:40 Uhr

Kölner, und wer erledigt dann die laufenden Geschäfte des BR???

G
Gina

15.04.2007 um 22:05 Uhr

Hallo Lotte und Kölner, genau diese "Gesetzeslücke" haben einige von unseren BRM "für sich entdeckt". Mit dem Ruhen lassen habe ich jedoch gerade meine Zweifel. Der BR ist per BetrVG verpflichtet, einen BA zu bilden, der lt. Abs. 2 des §27 BetrVG die lfd. Geschäfte f ü h r t - kein kann führen oder soll führen oder ... Anders als im Abs. 3 hier können die lfd. Geschäfte auf den BRV oder ... übertragen werden.

H
Heinz

16.04.2007 um 11:48 Uhr

Hallo Gina, wenn der BR beschließt, so zu arbeiten, ist das so! Ich halte das für nicht sonderlich effektiv. Warum gebt Ihr Euch nicht eine Geschäftsordnung, in der auch klar geregelt ist, welche Aufgaben der Betriebsausschuss haben soll ( Vorbereitung der Beschlüsse, der BR Sitzungen, Befragungen von Arbeitnehmern, Vorbereitung von Infos an die Belegschaft etc.), würde das Eure BR Sitzungen nicht kürzer und effizienter machen? Ist nur mal so`n Denkanstoß. Manchmal entsteht aber auch bei denen, die nicht im Betriebsausschuss sitzen, der Eindruck eines Informationsdefizits, die stimmen dann wieder gegen so ein Vorgehen.

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