Erstellt am 14.04.2007 um 21:56 Uhr von Lotte
Gina,
nehme an, dass Ihr nur einen Freigestellten habt?
Nur in einem kleineren BR kann die Führung der laufenden Geschäfte auf den BRV übertragen werden.
Hier ein Zitate aus dem Däubler zu § 27, BetrVG:
RN 32 "Der BR kann jedoch nicht generell die Führung der laufenden Geschäfte an sich ziehen oder sie einem anderen Ausschuss übertragen"
Erstellt am 14.04.2007 um 22:05 Uhr von Gina
Lotte,
gem. § 38 BetrVG sind von ihrer beruflichen Tätigkeit bei 501 bis 900 Arb.nehmer mindestens 2 BRM freizustellen.
Viele Grüße Gina
Erstellt am 14.04.2007 um 22:11 Uhr von Lotte
Gina,
tut mir leid, dass ich noch nachgeschoben habe, dachte nicht, dass Du schon antwortest und die Antwort wurde versehentlich zu früh eingestellt, hatte zweimal "enter" gedrückt.
11 BRM gibt es aber ab 400 MA
Erstellt am 14.04.2007 um 22:23 Uhr von Lotte
Gina,
sag mal, dass mit den 800 MA und den 2 Freigestellten stand aber eben noch nicht in Deiner Frage ganz oben, oder??? %-)
Erstellt am 14.04.2007 um 22:29 Uhr von Gina
Lotte,
danke für das Däubler-Zitat. Ich werde den Fitting noch einmal dazu "wälzen"
und den Hinweis mit den MA ( hier hatte ich mich vertippt, wir liegen unter 700)
mit den 11 BRM das ist schon okay - sh. §9 BetrVG Zahl der BRM:
401 bis 700 Arb.nehmer = 11 BRM
Erstellt am 14.04.2007 um 22:48 Uhr von Lotte
Gina,
eben, deswegen nahm ich anfangs an, dass Ihr wohl 400 MA habt und somit eine Freistellung und 11 BRM.
Hab Deine Angaben wohl völlig übersehen. Na ja, je später der Abend... ;-)
Erstellt am 14.04.2007 um 22:52 Uhr von Gina
Hallo Lotte,
1000 pro standen die 800 MA und die 2 Freigestellten schon um 21.05 Uhr im Text.
Bei den 800 MA hatte sich der Tippfehler"teufel" eingeschlichen, (sh . Nachricht von 22:29 Uhr) - daher habe ich den Text zu dieser Zeit und an dieser Stelle korrigiert.
Viele Grüße Gina
Erstellt am 14.04.2007 um 22:59 Uhr von Lotte
Gina,
ich glaub Dir ja, nun quäl mich doch nicht so ;-)))
Erstellt am 15.04.2007 um 12:42 Uhr von Kölner
@Gina
Zu Deiner Ausgangsfrage:
Pro forma einen BA gründen...das geht schon!
Erstellt am 15.04.2007 um 19:30 Uhr von Lotte
Kölner,
scheint mir, dass Du Dir da mit dem Däubler nicht ganz einig bist? (meine zitierte RN?) ;-)
Erstellt am 15.04.2007 um 19:38 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich sehe mich da nicht Widerspruch. Gründen und ruhen lassen geht - ob das sinnig ist, ist eine ganz andere Frage!
Erstellt am 15.04.2007 um 19:40 Uhr von Lotte
Kölner,
und wer erledigt dann die laufenden Geschäfte des BR???
Erstellt am 15.04.2007 um 20:05 Uhr von Gina
Hallo Lotte und Kölner,
genau diese "Gesetzeslücke" haben einige von unseren BRM "für sich entdeckt".
Mit dem Ruhen lassen habe ich jedoch gerade meine Zweifel. Der BR ist per BetrVG verpflichtet, einen BA zu bilden, der lt. Abs. 2 des §27 BetrVG die lfd. Geschäfte f ü h r t - kein kann führen oder soll führen oder ...
Anders als im Abs. 3 hier können die lfd. Geschäfte auf den BRV oder ... übertragen werden.
Erstellt am 16.04.2007 um 09:48 Uhr von Heinz
Hallo Gina,
wenn der BR beschließt, so zu arbeiten, ist das so! Ich halte das für nicht sonderlich effektiv. Warum gebt Ihr Euch nicht eine Geschäftsordnung, in der auch klar geregelt ist, welche Aufgaben der Betriebsausschuss haben soll ( Vorbereitung der Beschlüsse, der BR Sitzungen, Befragungen von Arbeitnehmern, Vorbereitung von Infos an die Belegschaft etc.), würde das Eure BR Sitzungen nicht kürzer und effizienter machen? Ist nur mal so`n Denkanstoß. Manchmal entsteht aber auch bei denen, die nicht im Betriebsausschuss sitzen, der Eindruck eines Informationsdefizits, die stimmen dann wieder gegen so ein Vorgehen.