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BR Rechtsanwalt bei Sitzung mit Managmen

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Peter 01
Apr 2022 bearbeitet

Hallo wir haben angekuendigt unserer RA in die naechste monatliche Sitzung mit der GL mitzubringen. Die GL hatte zuvor gewuenscht die neue RA kennenzulernen, lehnt aber diesen Termin ab. Kann der AG / GF uns verbieten, die RA mitzubringen?

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Community-Antworten (7)

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Pickel

22.04.2022 um 13:11 Uhr

welche Erforderlichkeit seht ihr für die Teilnahme?

Grundsätzlich darf der BR für das Gespräch mit der GL nicht einfach Gäste einladen.

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IlkaB

22.04.2022 um 13:48 Uhr

Ein Kennenlerngespräch ist nicht gleichbedeutend mit Teilnahme an einer Sitzung. Ihr solltet dafür einen informellen Termin ausmachen, wo RA, BRV und Stellvertreter und GL mal an einen Tisch kommen - ohne weitere Themen.

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Peter 01

22.04.2022 um 13:48 Uhr

Unserer RA hatte ein Schreiben an die GL aufgesetzt. Nun will die GL dieses Schreiben in dem monatlichen Meeting besprechen. und eigentlich auch die neue RA kennenlernen. Aber die GL will dies nicht im kommenden Meeting haben.

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Peter 01

22.04.2022 um 13:53 Uhr

Leider ist unsere RA im Urlaub. daher frage ich das Forum.

Danke fuer den Hinweis bezueglich Kennenlernen. aber es geht auch um rechtliche Inhalte zur Mitbestimmung bei einer BV Wenn wir die ERforderlichkeit sehen, brauchen wir da einen BR Beschluss fuer die Einladung der RA?

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Relfe

22.04.2022 um 14:01 Uhr

Na ja, wenn die GL ein Schreiben des RA mit euch besprechen will, dass der RA in eurem Auftrag an die GL gesendet hat, dann sehe ich da die Teilnahme des RA schon aufgrund des "Gesamtzusammenhanges" als erforderlich. Der RA ist ja der einzige der Erläutern kann, was er mit dem Schreiben ausdrücken wollte und die fachlichen Begriffe erklären kann und den sachlichen Zusammenhang.

Ob die GL das als erforderlich ansieht ist da unerheblich mMn.

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celestro

22.04.2022 um 14:06 Uhr

Würde da jetzt keinen Stress anfangen. Der RA ist im Urlaub und kann Euch rechtlich keine genaue Auskunft geben ... der AG will das an dem Termin nicht.

Ja gut, dann verschiebt man das halt und berät sich sobald wieder möglich mit dem RA zu dem Thema. Fertig!

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Peter 01

22.04.2022 um 14:09 Uhr

Danke fuer Eure Antworten.

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