Erstellt am 23.04.2012 um 16:12 Uhr von gironimo
Die Frage ist, ob es tatsächlich ein freier Handelsvertreter ist oder doch ein Arbeitnehmer (auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an, sondern auf die Eingliederung in die Betriebsorganisation).
>nahezu ausschließlich in diesem Unternehmen tätig < klingt schon fast so. Weitere Punkte wären z.B. ob er Arbeitsanweisungen aus dem Betrieb erhält u.s.w.
Dieser Frage solltet ihr näher auf den Grund gehen.
Erstellt am 23.04.2012 um 17:24 Uhr von peanuts
Wer stellt überhaupt dieser Frage bzw. in welcher Eigenschaft wird dieser Frage gestellt?
Wenn es sich tatsächlich um einen freien Handelsvertreter handelt, hat der mit Sicherheit kein passives und/oder aktives Wahlrecht.