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Krankheitstage von Behinderten mit gleichzeitigem Abzug des Weihnachtsgeldes

F
forest
Nov 2016 bearbeitet

Wie kann es denn sein, das einem Mitarbeiter, welcher 30% schwerstbehindert ist, die Krankheitstage anteilig dem Weihnachtsgeld abgezogen werden. Bei einer weiteren Mitarbeiterin, welche zu 50% behindert ist, wird ebenso verfahren. Ist dies rechtens? Wir sind insgesamt 120 Mitarbeiter. Müßte der BR nicht tätig werden hier und wenn ja, wie????????

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Community-Antworten (3)

K
kassenwart

21.04.2012 um 16:16 Uhr

  1. mit einem Grad der Behindeurng -NICHT %/Prozent- von 30 ist man NICHT Schwerbehindert sondern Behindert siehe SGB IX.

  2. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begrüdung wird Weihnachtsgeld gezahlt?

  3. Wird auch bei Nichtbehinderten das Weihnachtsgeld bei Krankheitstagen gekürzt??

Lese einmal zu diesem Thema hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Weihnachtsgeld/wga03.htm

und

http://koeln-bonn.business-on.de/kuerzung-des-weihnachtsgeldes-weihnachtsgeldzahlungen-erkrankung-arbeitnehmer-_id30594.html

und

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm

G
gironimo

21.04.2012 um 19:35 Uhr

Zu beachten wären eventuell geltende Tarifverträge.

Wenn keiner gilt käme eine Betriebsvereinbarung in Frage (Betriebsrat fragen).

Müßte der BR nicht tätig werden hier und wenn ja, wie????????

Wenn Du nicht BR bist:

Wenn Du Dich an den BR wendest, müsste dieser die Richtigkeit prüfen. Gibt es keine derartige Regelung, sondern nur eine Regelung des Arbeitgebers, kannst Du den BR durch Einlage einer Beschwerde zum Handeln veranlassen.

Wenn Du selbst BR bist, kannst Du die oben genannten Punkte ja selbst prüfen und dann mal die Mitbestimmung des BR im Sinne des § 87 Abs 1 Nr. 10 BetrVG ins Spiel bringen

P
Petrus

21.04.2012 um 23:17 Uhr

Hatten wir §4a EntgFG nicht erst kürzlich?

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