Werksvertrag
Wie ist das eigentlich mit werksverträgen? Hat man als BR Einsicht drauf und kann sie sich geben lassen oder darf man nur reinschauen und notizen machen?
Community-Antworten (4)
18.04.2012 um 12:23 Uhr
siehe dazu BetrVG §§ 5,1/ 80, 19 sowie 87, 1/ 92,1/99,8
18.04.2012 um 12:23 Uhr
Ja, über § 80 Abs.2 BetrVG
18.04.2012 um 12:25 Uhr
Einsehen darf man ja. Es kann dich wohl auch kaum einer hindern mit einem Handy und einem Programm wie CamScan die Seiten zu deiner Erinnerung zu kopieren.
19.04.2012 um 00:24 Uhr
Bei Werksverträgen steht dir zu, diese einzusehen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet dir "Änderungen" mitzuteilen, was bedeutet, dass du die Verträge einsiehst und der Vertrag Tags darauf erweitert oder eben geändert wird , und du bekommst davon nichts mit. Um auf dem Laufenden zu bleiben müsste man die Werksverträge schon regelmäßig durchstöbern.
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