W.A.F. LogoSeminare

Werksvertrag

A
Autsch
Aug 2017 bearbeitet

Wie ist das eigentlich mit werksverträgen? Hat man als BR Einsicht drauf und kann sie sich geben lassen oder darf man nur reinschauen und notizen machen?

1.05504

Community-Antworten (4)

S
saunaliese

18.04.2012 um 12:23 Uhr

siehe dazu BetrVG §§ 5,1/ 80, 19 sowie 87, 1/ 92,1/99,8

L
Lernender

18.04.2012 um 12:23 Uhr

Ja, über § 80 Abs.2 BetrVG

N
niemand

18.04.2012 um 12:25 Uhr

Einsehen darf man ja. Es kann dich wohl auch kaum einer hindern mit einem Handy und einem Programm wie CamScan die Seiten zu deiner Erinnerung zu kopieren.

P
Paddy

19.04.2012 um 00:24 Uhr

Bei Werksverträgen steht dir zu, diese einzusehen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet dir "Änderungen" mitzuteilen, was bedeutet, dass du die Verträge einsiehst und der Vertrag Tags darauf erweitert oder eben geändert wird , und du bekommst davon nichts mit. Um auf dem Laufenden zu bleiben müsste man die Werksverträge schon regelmäßig durchstöbern.

Ihre Antwort