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Mitspracherecht beim Firmenjubiläum

J
Janna
Jan 2018 bearbeitet

Unser Unternehmen feiert dieses Jahr Firmenjubiläum: a) mit den Mitarbeitern und b) mit den Kunden. Wie weit und in welcher Form muss der BR darüber informiert werden da dies ja auch nicht ohne Unkosten von statten geht.

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

17.04.2012 um 10:47 Uhr

Wenn die Information bei a) lautet, dass alle MA gleich behandelt werden, dürfte das weitestgehend ausreichend sein. Und die Unkosten? Nunja - wenn Euer Chef der Meinung wäre, zum Jubiläum ein Freudenfeuer aus 100-€-Scheinen anzünden zu wollen: Das kann er machen, ohne dass es Euch auch nur im entferntesten etwas angeht...

S
Snooker

17.04.2012 um 13:24 Uhr

Wenn man mal von den Unkosten absieht, die evtl. nur für einen WA Ausschuss interessant sein könnten, wäre folgende Seite für einen BR intressant wenn die Feier während der Arbeitszeit stattfindet, oder aber der Versicherungsschutz auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit (auch wenn es sich im besagtem Link um Weihnachtsfeier handelt). http://www.weihnachtsfeierrecht.de/information-weihnachtsfeier/index.html

I
Irmgard

17.04.2012 um 15:09 Uhr

der chef darf sein geld mündig ausgeben. freut euch einfach auf die feier.

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