Erstellt am 12.04.2012 um 21:02 Uhr von kassenwart
BR = Germium, BRM gleich die Person = Mitglied des BR. Es kann nun einmal nicht jedes BRM nach eigenm Gusto handeln, weil dieses das BetrVG so nicht vorsieht.
Wann wie ein BRM handeln kann, kann man im BetrVG nachlesen. Da sieht das BetrVG nun einmal nicht vor, dass z.B. bei einem 19er Gremium alle 19 BRM beim AG auflaufen und jedes sich Infos holt. Denn dann müsste der AG eigens zustätzliches Auskunftspersonal für die BRM Beratung/Info einstellen.
Das BetrVG kennt aber den Grundsatz, dass der BR vom BRV und bei dessen Verhindeurng vom Stellvertreter nach außen, somit auch zum AG vertreten wird.
Erstellt am 12.04.2012 um 22:23 Uhr von NoPain
Ich darf also z.B. vom AG nicht verlangen das er gesundheitsschädliche Dienstzeiten zu unterlassen hat, sondern muss beim Gremium um Erlaubniss fragen? Das kann jetzt echt nicht Euer Ernst sein oder? Ich als BR muss dem Gremium u.U. (!) Bericht erstatten, nämlich wenn ich eine Beschlussfassung will. Ich muss das Gremium nicht erst um Erlaubnis bitten, wenn ich den AG auffordern möchte die Toiletten in Zukunft nach hygienischen Standarts reinigen zu lassen. Genausowenig muss ich dem BRV oder dem Gremium mitteilen das ich dreckige Toiletten gesehen habe oder das AN ohne Sicherheitsausrüstung arbeiten und das der BRV oder das Gremium den AG doch bitte auffordern sollen dies schleunigst zu ändern bzw. auf die Einhaltung der UVV zu achten, das mache ich selber und bei Nichtbeachtung schalte ich auch ohne Absprache mit dem Gremium oder dem BRV die zuständigen Stellen ein, dafür muss ich garnichts machen, ausser den Telefonhörer abnehmen und die Nummer zu wählen! Kennt Ihr eigentlich den Terminus "Garantenhaftung"? Was ist wenn ein Großteil des Gremiums, z.B. ein 19er BR, AG freundlich ist und die Mehrheit somit wichtige Entscheidungen treffen müsste, diese aber nicht fällt weil das dann gegen den AG wäre? Was wäre dann mit der Minderheit? Machtlos? Muss ich als einzelner BR zusehen wie der Rest des Gremiums nur Misst baut oder seine Aufgaben nicht wahrnimmt? Kaum! Ich kann selber entscheiden was, wann, wie lange und wo ich meine BR Arbeit leiste, solange ich mich ans BetrVG halte und da steht nirgend drinne das ich irgendwen im Gremium zu fragen habe wenn ich Informationen vom AG abrufen will oder ihn auf dringende Erfordernisse hinweisen will, das wäre ja jetzt echt noch schöner! Und kommt mir jetzt nicht mit dem 23er um einen "idiotischen" BR aus dem Amt zu fegen!
Erstellt am 12.04.2012 um 22:55 Uhr von Erdenbürger
Natürlich kanns Du Dein AG auf Mängel hinweisen, aber dafür brauchst Du auch nicht BRM sein, dass kannst Du auch als normaler Mitarbeiter, aber wenn Du wirklich etwas erreichen willst und Dein AG anderer Meinung ist, kanst Du nur als BR-Gremium etwas bewirken.
Erstellt am 12.04.2012 um 23:06 Uhr von NoPain
Ok, natürlich braucht ein BR auch das Gremium, ganz klar, steht auch nicht zur Debatte. Wenn ich aber, wie der TE, im Personalausschuss bin und möchte eine Beschlussfassung vorbereiten, z.B. um einen neuen Sicherheitsbeauftragten einstellen zu lassen weil der momentane zur Zeit sehr oft krank ist und im Moment kein Zweiter zur Verfügung steht, dieser Bereich aber eigentlich ohne Sicherheitsbeauftragten nicht alleine arbeiten dürfte, benötige ich die vom TE genannten Unterlagen. Aufgrund der Durchsicht solcher Unterlagen formuliere ich die Beschlussfassung für die TOP, die dann über das Gremium, nach vorheriger Diskussion, beschlossen wird oder auch nicht.
Es wäre doch jetzt wirklich ein Unding wenn der Personalausschuss erst das Gremium informieren und fragen müste um solche Unterlagen anfordern zu können, wo steht soetwas überhaupt? Sollte dies tatsächlich so sein, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dann würde ich umgehend aus diesem Ausschuss austreten! Ich kann mir doch die Arbeits- und Vorgehensweise von niemanden vorschreiben lassen wie ich BR Arbeit für richtig finde und welche Wege ich einschlage, wie gesagt immer im Bereich der Gesetze, um die Interessen, Belange und Rechte der AN durchzusetzen!
Erstellt am 13.04.2012 um 09:31 Uhr von peanuts
"Wenn ich aber, wie der TE, im Personalausschuss bin und möchte eine Beschlussfassung vorbereiten,z.B. um einen neuen Sicherheitsbeauftragten einstellen zu lassen weil der momentane zur Zeit sehr oft krank ist und im Moment kein Zweiter zur Verfügung steht, dieser Bereich aber eigentlich ohne Sicherheitsbeauftragten nicht alleine arbeiten dürfte, benötige ich die vom TE genannten Unterlagen."
Halten wir fest, dass der TE eine allgemeine Krankenstatistik & Überstundenliste angefordern möchte. Diese Unterlagen sind aber in KEINSTER Weise erforderlich, um Deine Beschlussfassung bzgl. eines fehlenden Sicherheitsbeauftragten vorbereiten zu können.
Auch scheinst Du nicht verstanden zu haben, dass ein Ausschuss NUR in dem Rahmen tätig werden kann, der ihm per absolutem Mehrheitsbeschluss schriftlich übertragen wurde. Und lediglich eine Aufzählung von Überschriften aus dem BetrVG sagt überhaupt nichts darüber aus, welche Rechte dem jeweiligen Ausschuss übertragen werden sollen.
Und was z.B. Überstunden betrifft, habe ich bereits im Ursprungsthread darauf hingewiesen, dass der BR dieses TE lediglich Aufgaben aus dem 5. Abschnitt BetrVG auf den Personalausschuss übertragen hat (§§ 92ff).
Überstunden sind aber im 87er geregelt, Krankenstatistiken könnten ebenfalls unter´m 87er oder unter § 89 behandelt werden.
Will sagen, dass es zwingend erforderlich ist, dass ein BR konkret festhält, welche Aufgaben von welchem Ausschuss wahr genommen werden. Hier darf es keinen Platz für Interpretationen geben!!! Und das ist bei diesem TE nunmal der Fall ...