Grösse Betriebsrat
Hallo und Frohe Ostern an alle: Wir sind 3er BR. BRV wird jetzt für 3 Monate seine Tätigkeit nicht ausüben (Elternzeit+Jahresurlaub). 1 Nachrücker hat gekündigt, ein NR ist schon im BR weil anderes BRM Elternzeit genommen hat- jetzt aber Tätigkeit als BRM aufgegeben hat. Frage: Da für 3 Monate nur 2 BRM vorhanden sind...besteht damit automatisch ein 1er BR mit einem Nachrücker?
Community-Antworten (4)
07.04.2012 um 11:23 Uhr
Nein - der/die eine Kollege(in) ist nur vorübergehend verhindert. Ein BR-Mitglied im Erziehungsurlaub oder Jahresurlaub kann - wenn es das will - auch in dieser Zeit an BR-Sitzungen teilnehmen. Ansonsten sind es im Moment eben nur noch 2 - aber beschlußfähig, da mehr als die Hälfte von 3.
Erst wenn ein BRM entgültig ausscheidet müßt Ihr Neuwahlen machen (siehe hierzu auch § 13 BetrVG)
07.04.2012 um 11:28 Uhr
Danke, das ging ja schnell und präzise:)Gruss, fischkopp
07.04.2012 um 12:02 Uhr
"... - aber beschlußfähig, da mehr als die Hälfte von 3."
"peanuts vertritt die Auffassung, dass.... (WAF-Admin)", solltest Du zumindenst einmal den §22 BetrVG gelesen haben, der in solchen Fällen zur analogen Anwendung kommt.
Selbst ein BRM könnte Beschlüsse fassen. Oder darf jetzt eines dieser zwei derzeit aktiven BRM nicht krank werden, Urlaub machen oder gar an einer Schulung teilnehmen?
Nachtrag, alldieweil mal wieder der Button "Antworten" fehlt.
Bevor der 22er als unangebracht bezeichnet wird, sei der Blick in eine Kommentierung wärmstens empfohlen! Die Aussage "nur noch 2 - aber beschlußfähig, da mehr als die Hälfte von 3." trifft es nach wie vor nicht.
Vielleicht hat der Osterhase ja ein bisschen Erkenntnis in einem Osterei versteckt, viel Freude bei der Suche.
07.04.2012 um 15:57 Uhr
..... redet jemand davon, dass einer nichts mehr tun darf. Ist doch überhaupt nicht gefragt gewesen.
Und wenn Du schon den 22 zitierst (was hier nicht angebracht ist ), solltest Du Deine Schreibfreude dazu nutzen, dass in dem gefragten Fall eine Neuwahl überhaupt noch nicht zur Diskussion steht.
Verwandte Themen
Unklare Definition der bzgl. Leiharbeitnehmer - zählen die zur Bestimmung der Größe des BR?
ÄlterZählen Leiharbeitnehmer mit zur Bestimmung der BR-Größe? Laut W.A.F. CD Wahlhelfer zur Betriebsratswahl Version 2.01 ist bei der Bestimmung der Größe des BR zu lesen: "Abzuziehen sind dagegen: •
Größe Betriebsrat
ÄlterHallo, Ich habe eine Frage zur Größe des Betriebsrates. Zählen zur Ermittlung der Größe nur die Wahlberechtigten AN ? Also leitende Angestellte nicht ? Und wenn man bei der Wahl 2014 eine falsche G
Dürfen Leiharbeiter durch BV bei Wahl mitzählen für BR Grösse?
ÄlterAuf einem Seminar habe ich gelernt, das in einer BV nur dann etwas abweichend von Gesetz und/oder Tarifvertrag vereinbart werden kann , wenn es eine Verbesserung beinhaltet. Geht das auch für die G
Bestimmung der Größe des Betriebsrats (Leiharbeitnehmer)
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte eine Frage bezüglich Bestimmung der Größe des Betriebsrats. Nach neustem Stand zählen Leiharbeitnemer zur Bestimmung der Größe des Betriebsrats hinz
Größe des Betriebsratsbüros
ÄlterGuten Morgen, ich bin Betriebsratsmitglied in einem 9er Gremium und unsere Vorsitzende hat eine geduldete Freistellung vom AG. Wir haben ein Büro mit einer Größe von ca 20qm. Jetzt sollen wir ein n