W.A.F. LogoSeminare

Grösse Betriebsrat

F
fischkopp
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und Frohe Ostern an alle: Wir sind 3er BR. BRV wird jetzt für 3 Monate seine Tätigkeit nicht ausüben (Elternzeit+Jahresurlaub). 1 Nachrücker hat gekündigt, ein NR ist schon im BR weil anderes BRM Elternzeit genommen hat- jetzt aber Tätigkeit als BRM aufgegeben hat. Frage: Da für 3 Monate nur 2 BRM vorhanden sind...besteht damit automatisch ein 1er BR mit einem Nachrücker?

1.39304

Community-Antworten (4)

G
gironimo

07.04.2012 um 11:23 Uhr

Nein - der/die eine Kollege(in) ist nur vorübergehend verhindert. Ein BR-Mitglied im Erziehungsurlaub oder Jahresurlaub kann - wenn es das will - auch in dieser Zeit an BR-Sitzungen teilnehmen. Ansonsten sind es im Moment eben nur noch 2 - aber beschlußfähig, da mehr als die Hälfte von 3.

Erst wenn ein BRM entgültig ausscheidet müßt Ihr Neuwahlen machen (siehe hierzu auch § 13 BetrVG)

F
fischkopp

07.04.2012 um 11:28 Uhr

Danke, das ging ja schnell und präzise:)Gruss, fischkopp

P
Peanuts

07.04.2012 um 12:02 Uhr

"... - aber beschlußfähig, da mehr als die Hälfte von 3."

"peanuts vertritt die Auffassung, dass.... (WAF-Admin)", solltest Du zumindenst einmal den §22 BetrVG gelesen haben, der in solchen Fällen zur analogen Anwendung kommt.

Selbst ein BRM könnte Beschlüsse fassen. Oder darf jetzt eines dieser zwei derzeit aktiven BRM nicht krank werden, Urlaub machen oder gar an einer Schulung teilnehmen?

Nachtrag, alldieweil mal wieder der Button "Antworten" fehlt.

Bevor der 22er als unangebracht bezeichnet wird, sei der Blick in eine Kommentierung wärmstens empfohlen! Die Aussage "nur noch 2 - aber beschlußfähig, da mehr als die Hälfte von 3." trifft es nach wie vor nicht.

Vielleicht hat der Osterhase ja ein bisschen Erkenntnis in einem Osterei versteckt, viel Freude bei der Suche.

G
gironimo

07.04.2012 um 15:57 Uhr

..... redet jemand davon, dass einer nichts mehr tun darf. Ist doch überhaupt nicht gefragt gewesen.

Und wenn Du schon den 22 zitierst (was hier nicht angebracht ist ), solltest Du Deine Schreibfreude dazu nutzen, dass in dem gefragten Fall eine Neuwahl überhaupt noch nicht zur Diskussion steht.

Ihre Antwort