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Betriebsrats Post

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben immer wieder Probleme mit unserer Post, wen als erstes der Name des Betriebs darauf steht ist der Chef der Meinung dann kann die Post von der Sekretärin geöffnet werden. Auch wen als zweites Betriebsrat oder der Name eines BR steht. Alle Namen des BR kennt Sie. Auch wird dann Post Falsch weitergeleitet. Alle Gespräche nützen nichts. Was können wir tun? Vielen Dank im voraus

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

04.04.2012 um 13:37 Uhr

tulpe, am schnellsten erreicht man manches, indem man Öffentlichkeit herstellt.

Vielleicht solltet Ihr eine Rundmail an alle KollegInnen und andere Betroffene schicken oder einen Aushang machen in dem Ihr das Problem schildert und darum bittet, demnächst die Adresse des BR mit dem Zusatz "vertraulich" zu versehen.

S
streikbrecher

04.04.2012 um 14:09 Uhr

§ 119 BetrVG Strafbar ist auch die beharrliche Weigerung, überhaupt mit dem BR zusammenzuarbeiten (Fitting, Rn. 7), die Öffnung von erkennbar an den BR gerichteter Post (ArbG Stuttgart 22. 12. 87, BetrR 3/88, S. 17)

Hier sieht das Gesetz Geld oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr vor!

Postgeheimnis: Öffnen der an den BR adressierten Post (ArbG Köln 21. 3. 89, CR 90, 208) bzw. Nichtweiterleitung der Post an den BR (ArbG Elmshorn 27. 3. 91, AiB 91, 269);

Fazit: Den AG auf die Strafbarkeit hinweisen und auch, dass man sofer er es NICHT SOFORT ändert, nach Beschluss einen Anwalt beauftragen würde hier alle möglcihen rechtliche Schritte gegen den AG und die Sekretärin einzuleiten.

Auch die Sekretärin darauf hinweisen, dass auch sie sich hier strafbar macht und dann NICHT darauf berufen kann, sie würde es auf Anweisung des Chefs machen. Straftaten bleiben Straftaten auch wenn man es auf Anweisung macht.

R
rtjum

04.04.2012 um 14:31 Uhr

grundsätzlich bin ich der Meinung von Lotte und streikbrecher. Allerdings wenn nur der Name des BR-Kollegen auf dem Brief steht dann kann es sich ja auch um ganz normale Post handeln denn die Kollegen sind ja auch Arbeitnehmer und diese wird der AG wohl öffnen dürfen. Also alle Absender informieren, dass grundsätzlich die Adresse des Betriebsrats angegeben werden soll und gleichzeitig dem AG mitteilen was passiert wenn er nicht aufhört aber das hat streikbrecher ja schon geschrieben.

G
Globus

04.04.2012 um 17:48 Uhr

Das Beispiel von Mundwerker ist verwirrend. Ist nähmlich der Kollege im Urlaub, kann es sich in der Tat um Frimenpost handeln, die dem Vertreter zukommen muß. Unter Umständen kann die Posterteilung intern das nciht wissen.

Bei Betriebsräten ist es aber etwas anders.

Die bloße Zurückhaltung ist schon strafbar - und nciht mal wegen Postgeheimnis usw usw usw.

Eigentlich wissen die "wichtigen" Stellen, wie man richtig adressiert an ein BRM oder den BR

An Betriebsrat (Herr MusterBR) Firma Mustermann -persönlich / vertraulich -

dann ist alles geklärt und macht jemand so ein ding auf... Hmmm, beim AG mit 119 zu kommen, fällt alsmal schwer, weil der vermutlich lächelnd den Raum verläßt, eine einfache Sekretärin hingegen - bei ihr ist diese angedrohte Geldstrafe mitunter doch ein wenig eindrucksvoller...

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