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Müssen Leiharbeitnehmer stempeln /elektronische Zeiterfassung

A
Alina
Jan 2018 bearbeitet

Wir führen in naher Zukunft ein Arbeitszeiterfassungssystem ein, müssen unsere Leiharbeitnehmer auch "stempeln"????

2.822010

Community-Antworten (10)

H
hoschi

30.03.2012 um 16:53 Uhr

Moinsen Alina,

jup müssen sie.......werden ja so behandelt wie Eure eigenen Kollegen.

Da Ihr wohl eine BV dazu erstellen wollt oder habt, sind diese auch für die Leiharbeiter anzuwenden.

Gruß hoschi

A
Alina

30.03.2012 um 17:31 Uhr

moinsen hoschi,

danke für deine schnelle antwort, wir haben dazu eine bv, die besagt, dass es für alle mitarbeiter der gesellschaft gilt. ich finde es ungerecht, weil bei der vergabe der sozialen leistungen hier, die leiharbeitnehmer auf einem mal nicht mehr als mitarbeiter zählen oder sehe ich da was falsch?

lg alina

G
gironimo

30.03.2012 um 17:40 Uhr

na ja - zwischen Zeiterfassung und Sozialleistungen sehe ich schon einen großen Unterschied.

Aber der BR ist bei den Verteilungsgrundsätzen bei Sozialleistungen, die keinem Tarif oder Gesetzen zu Grunde liegen, ebenfalls in der Mitbestimmung. (Allerdings wäre die Topftheorie zu beachten; der AG kann über die absolute Höhe dieser Leistungen und deren grundsätzlichen Zweck/Kreis der Begünstigten entscheiden.)

A
Alina

30.03.2012 um 17:51 Uhr

hallo gironimo,

klar gibt es einen unterschied zwischen zeiterfassung und soz. leistungen, ich meinte ja damit, dieses mit zweierlei mass messen, weißt du? einerseits sind sie ma und andererseits wieder nicht....ich finde das nicht gerecht....denn bei zeiterfassung gehts ja auch um gewisse kontrolle etc. und bei den soz. leistungen um motivation, wäre für mich ein schöner ausgleich.....

lg alina

I
Irmgard

30.03.2012 um 17:57 Uhr

@ gironimo Was sind das für Sozialleistungen?

H
hoschi

30.03.2012 um 17:59 Uhr

Moin Alina,

wir wollen ja nur Helfen und was die Sozialen Leistungen angeht, würde ich Dir den folgenden Link empfehlen: http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__13b.html

Ich kann mir unter diesen Leistungen nichts vorstellen aber vllt. hilft dass.

Gruß hoschi

K
Kulum

30.03.2012 um 17:59 Uhr

Irmgard

denk den Satz doch ma bitte zu ende, ich hab glaub grad das gleiche Hirngespinst

Nachtrag hat sich erledigt, hoschi hat mein hirngespinst schon ausgeplaudert :D

H
hoschi

30.03.2012 um 18:05 Uhr

Sorry Kulum ;)

M
Mainpower

30.03.2012 um 20:34 Uhr

Hallo, natürlich müssen auch Leiharbeiter stempeln, sich beim Pförtner oder Vorgesetzten melden zwecks Zeiterfassung. Es muss doch dokumentiert werden ob der Kollege Zeitarbeiter da war oder nicht. Wie sollen sonst die Arbeitsstunden erfasst werden??

A
Alina

02.04.2012 um 10:06 Uhr

@mainpower: wir "führen" doch die Zeiterfassung erst ein, d. h. unsere Leiharbeitnehmer führen so oder so ihre Stundenzettel, die vom Chef abgezeichnet werden und an die Entleiherfirma geschickt werden. Das Stempeln wäre dann ein zusätzliches....

An die/den, der/die den Link geschickthat, vielen Dank. §13b ist äusserst interessant nur weiß ich nicht ob das für BVG Tickets und Restaurantschecks auch geltend gemacht werden kann oder sagt der nur aus, dass man die Kantine und doe Transporte auf dem Firmengelände nutzen kann als Leiharbeitnehmer. Das bedarf dann wohl einer Recherche:-)

Danke

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