Zustimmung zur Einstellung von Praktikanten/Diplomanden - mitbestimmungspflichtig?
Hallo zusammen,
momentan werden wir über die Einstellung von Praktikanten und Diplomanten nicht informiert. Ist der BR hier mitbestimmungspflichtig. Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Kira
Community-Antworten (1)
04.11.2008 um 17:53 Uhr
@Kira:
Ja, er ist. Siehe §99 BetrVG. Zitat aus Absatz 1:
"...hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; ..."
Merke: vor jeder Einstellung oder sonstigen anderen Maßnahme. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
Gruß khel
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