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Zustimmung zur Einstellung von Praktikanten/Diplomanden - mitbestimmungspflichtig?

K
Kira
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

momentan werden wir über die Einstellung von Praktikanten und Diplomanten nicht informiert. Ist der BR hier mitbestimmungspflichtig. Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Kira

3.70201

Community-Antworten (1)

K
khel

04.11.2008 um 17:53 Uhr

@Kira:

Ja, er ist. Siehe §99 BetrVG. Zitat aus Absatz 1:

"...hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; ..."

Merke: vor jeder Einstellung oder sonstigen anderen Maßnahme. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Gruß khel

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