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Kontrolle dienstlich genutzter Laufwerke

P
Papsche
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Abteilungsleiter hat per Dienstanweisung die MA gebeten, dienstliche Aufträge auf ein bestimmtes Laufwerk zu kopieren, da bei Abwesenheit auch andere Mitarbeiter Zugriff haben.. Nun möchte er kontrollieren, ob die MA die Dienstanweisung befolgt haben. Ist das Mitbestimmungspflichtig? Es gibt MA die dienstliche Dokumente auf einem Laufwerk gespeichert haben, auf welches nur der MA persönlich Zugriff hat.

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Community-Antworten (2)

S
Streikbrecher

11.03.2012 um 20:42 Uhr

Das Prüfen ja = Verahlten und Ordnung im Betrieb auch Verhaltens und Leistungskontrolle. Also § 87 BetrVG

G
gironimo

12.03.2012 um 13:06 Uhr

Da geht es meiner Meinung nach überwiegend um die Mitbestimmung im Sinne des § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG.

Ihr solltet eine BV anstreben, die die Nutzung von Daten regelt, die mit technischen Einrichtungen ermittelt werden, die dazu geeignet sind Verhaltens- und Leistungskontrolle durchzuführen.

Ich würde den Abteilungsleiter auffordern, bis zum Abschluß einer derartigen Vereinbarung auf die Nutzung von Verhaltensinformationen aus dem IT-System zu verzichten, oder sich zuvor mit dem BR auf die Spielregeln zu einigen.

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