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Bundesfreiwilligendienst

H
hilfsheriff
Jan 2018 bearbeitet

hallo liebe kollegen, inwieweit kann bzw. darf sich der betriebsrat um die belange von bundesfreiwilligendienstlern kümmern, wenn es probleme mit der dienststelle vor ort gibt?

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Community-Antworten (4)

T
Tanzbär

07.03.2012 um 15:49 Uhr

Ich denke mal, das geht ihn gar nichts an. Sie sollten Manns genug sein, ihre Probleme dort selbst zu klären. Oder gehört die Dienststelle zu deinem Betrieb?

R
rkoch

07.03.2012 um 16:31 Uhr

Selbst wenn, der Status von Bundesfreiwilligendienstlern ist Kraft Gesetz nicht der eines Arbeitnehmers, insofern ist der BR (als solcher) auf keinen Fall zuständig.

Das ganze läßt sich aus zwei Stellen ablesen: §10 BFDG: BFDler wählen Sprecherinnen bzw. Sprecher (keine BR) §5 (2) 3. BetrVG: Die Beschäftigung von BFDlern dient nicht in erster Linie ihrem Erwerb, das "Taschengeld" (§4 (2) BFDG) ist ausdrücklich nicht als Einkommen (Erwerbserlös) zu sehen, die Beschäftigung ist "karitativer" Art. Also sind sie keine AN.

In den Kommentierungen wird auf die potentielle Gefahr hingewiesen, das BFDler AN verdrängen könnten und sehen hier potentiell die Chance, dass in diesem Fall die BFDler als AN anzusehen wären (vgl. auch: i.d.R. beschäftigte AN). Rechtsprechung dazu gibt es natürlich nicht....

Insofern, hilfsheriff: In Deiner Freizeit kannst Du als freiwilliger AN-Berater gerne zu den BFDlern sprechen und ihnen Ratschläge geben, mit Deinem Amt als BR hat das nichts zu tun..

B
betriebsratten

07.03.2012 um 16:42 Uhr

mhmhmh...also bei den Vorgängern (Zivis) hatte der BR Rechte, z.B. wenns um die Einstellung geht: http://www.dgb-jugend.de/dgb_jugend/newsletter_soli/artikel_suchen/soli-artikel_2001/soli-artikel_10_01/zivis_im_betrieb

Das Urteil ist Beispielhaft...wäre also auch hier anzuwenden http://lexetius.com/2001,1671

Und dann gabs ja auch noch ´die Vertrauensperson http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=104

ich denke dass muss sich bei den Bufdis noch rauskristallisieren-aber ich würde erst mal so verfahren wies bei den Zivis gute Übung war Gruss von den Betriebsratten

T
Tanzbär

07.03.2012 um 18:27 Uhr

mhmhmh...also bei den Vorgängern (Zivis) hatte der BR Rechte, z.B. wenns um die Einstellung geht: Das war doch dann aber der BR aus dem Unternehmen, das Zivis einstellt, nicht der "abgebende" Betrieb ...

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