Bundesfreiwilligendienst
Liebe BetriebsratskollegInnen, habt ihr schon Erfahrungen mit dem Bundesfreiwilligendienst? Durchlaufen diese in euren Betrieben das normale Prozedere? Ist der Betriebsrat zustimmungspflichtig wie bei anderen Einstellungen? Beste Grüße
Community-Antworten (1)
27.09.2011 um 14:38 Uhr
Kuechenschelle, da der Freiwillige nur ein angemessenes "Taschengeld" als Gegenleistung erhält, fehlt es aus diesem Grund am Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses. Ebenso sind arbeitsrechtliche Regelungen wie das EFZG nicht anwendbar. Somit fällt auch der Anspruch auf Fortzahlung des Taschengelds im Krankheitsfall weg. Kündigungsschutz entfällt ebenso. Selbst das AGG und damit der arbeitsrechtliche Diskriminierungsschutz ist auf das öffentliche Dienstverhältnis des Bundesfreiwilligendienstes nicht anwendbar, da dieser in der Regelung des § 24 AGG über die Anwendbarkeit auf öffentliche Dienstverhältnisse, im Gegensatz zum Zivildienst nicht genannt wird. Ferner soll der Freiwilligendienst arbeitsmarktneutral auszugestalten sein, es kommen vorwiegend nur unterstützende Tätigkeiten in Betracht. Hauptamtliche Kräfte sollen nicht ersetzt werden. Somit entfällt meiner Meinung das MBR.
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