Keine Wahlhelfer
In unserem Unternehmen (ca 65 MA) will keiner in der Wahlkommission mitarbeiten. Ich sehe erst recht schwarz für den neuen BR, da der alte BR komplett aufhört. Habt Ihr ein paar Tipps?
Community-Antworten (1)
09.04.2022 um 13:58 Uhr
Da kann ich Euch nur empfehlen, die Gewerkschaft mit ins Boot zu nehmen. Oder Ihr geht so vor :
§ 16 BetrVG - Bestellung des Wahlvorstands - 2) Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft; Absatz 1 gilt entsprechend. In dem Antrag können Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands gemacht werden. Das Arbeitsgericht kann für Betriebe mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern auch Mitglieder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, die nicht Arbeitnehmer des Betriebs sind, zu Mitgliedern des Wahlvorstands bestellen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist.
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