Persönliche Daten an den Wahlvorstand
Welche Informationen aller Mitarbeiter darf ein Wahlvorstand zur Betriebsratswahl erhalten/bekommen? Wie sieht es mit Eintritts- oder Austrittsdatum aus?
Community-Antworten (1)
29.02.2012 um 15:03 Uhr
Es ist doch ganz einfach. Die Daten welche zur Erstellung der Wählerliste erforderlich sind. Nicht mehr und nicht weniger. Also §§ 7 und 8 BetrVG und WO lesen.
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