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Persönliche Daten an den Wahlvorstand

D
DaCaSu
Nov 2016 bearbeitet

Welche Informationen aller Mitarbeiter darf ein Wahlvorstand zur Betriebsratswahl erhalten/bekommen? Wie sieht es mit Eintritts- oder Austrittsdatum aus?

1.29801

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

29.02.2012 um 15:03 Uhr

Es ist doch ganz einfach. Die Daten welche zur Erstellung der Wählerliste erforderlich sind. Nicht mehr und nicht weniger. Also §§ 7 und 8 BetrVG und WO lesen.

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