Erstellt am 23.02.2012 um 12:58 Uhr von kunzundhinz
Nichts! Er muss seinen ArbV erfüllen oder riskiert Schadenersatzforderungen von Seiten des AG
Erstellt am 23.02.2012 um 13:13 Uhr von Kulum
^^die erste frage, die der Arbeitsrichter stellen würde, ist wie der Chef es kompensiert hätte, wenn der Kollege sich krank gemeldet hätte für eben diesen Zeitraum. So geschehen bei mir im Jahr 1994 vorm Arbeitsgericht FfO. - In sofern is der Hinweis auf Schadenersatz sinnfrei. Ach ich seh grad, du schreibst forderungen - ok, fordern kann der Arbeitgeber ja alles mögliche.
llerdings gilt trotzdem arbeiten oder AU Schein, oder Arbeit verweigern, dann is der Lohn wohl futsch.
Vielleicht sehen ja andere noch ne Gesetzeslücke, aber so kurzfristig wirds wohl schwer
Erstellt am 23.02.2012 um 13:22 Uhr von mainpower
@Kulum,
was soll das wenn, aber, wäre?? Der AN hat einen Vertrag unterschrieben und den hat er zu erfüllen. Da gibt es eigentlich kein wenn und aber.
Erstellt am 23.02.2012 um 13:29 Uhr von Kulum
Kennst du die näheren Begebenheiten vor Ort? Ich habe die 3 mir bekannten Alternativen aufgezeigt aber keine davon empfohlen. Wenn ich sollte würde ich wohl dazu neigen weiter zu arbeiten zu empfehlen. Aber ich geh mal davon aus der Mitarbeiter ist alt genug und trifft die für ihn richtige Entscheidung. Einfach zu behaupten er hat gefälligst den Vertrag zu erfüllen ist genau so Blödsinn. Das entscheidet allein der Mitarbeiter
Erstellt am 23.02.2012 um 13:39 Uhr von mainpower
@Kulum,
für was schliesse ich dann einen Vertrag??? Was würdest Du oder der BR machen wenn der AG nach sechs Monaten kommt und sagt, ich brauche Dich nicht mehr, kannst gehen??? Jetzt lasse einmal die Kirche in Dorf!! Wenn man sich nicht einigen kann bleibt der Vertrag bestehen. Ob ein anderes ArbGR auch so fragen würde wie von Dir geschildert wage ich sehr zu bezweifelen.
Erstellt am 23.02.2012 um 13:56 Uhr von Lernender
Ich gehe mal davon aus das der Kollege einen Vertrag bei einem neuen AG hat. Zuerst würde ich diesen AG ansprechen und versuchen auszuhandeln erst einen Monat später anzufangen.
Wenn ich schon vorher wüsste das ich damit den neuen AV verliere, würde ich mit meinem alten AG reden und ihm erklären warum man reisende nicht aufhällt. Und da finde ich Kulums Hinweise durchaus passend.
Erstellt am 23.02.2012 um 14:15 Uhr von petrus
@kulum:
Eine vierte Variante wäre §626 BGB. Da braucht's dann zumindest noch ein bisschen Fantasie für die Begründung - aber wer sagt, dass nur ArbGeb diese haben. Für den einen fällt "dummer Hund" unter den üblichen Umgangston - für andere ist es eine schlimme Beleidigung. Wie lange fallen Anordnungen des ArbGeb unter "billiges Ermessen", welche sind (zumindest bei regelmäßiger Widerholung) "bossing"?
Erstellt am 23.02.2012 um 15:41 Uhr von gironimo
Es kommt sicher auf die Art der Tätigkeit und auf den eventuellen Schaden an, den der AG hat, ob er tatsächlich Schadensersatzansprüche stellen wird.
Richtig ist natürlich, dass der Vertrag erfüllt werden muss. Eine a.o. Kündigung ohne Einhaltung einer Frist ist natürlich auch durch den AN möglich; da muss es natürlich einen Grund geben - aber ehrlich gesagt, so wie die AG diesen § strapazieren, könnte einem da schon ein Grund einfallen.
Aus meiner Praxis kenne ich diverse Fälle, in denen der AN vorfristig gekündigt hat und dann einfach weg war. Auf einen Rechtstreit hat sich der AG nie eingelassen (ist ja tatsächlich auch oft schwer, den angeblichen Schaden zu beziffern).
Aber dazu aufrufen, rechtswidrig zu handeln, will ich an dieser Stelle natürlich auf keinen Fall
Erstellt am 23.02.2012 um 16:18 Uhr von merlinaushn
Danke an die Antworten. GF hat es eingesehen das es nichts wird und ihn 1 Monat früher gehen lassen.