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Frist zur Änderung des Schichtsystems

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Trixi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unser AG will unser Schichtsystem ändern, von15 Schichten pro Woche auf 19 Schichten. Wir haben dieses bis jetzt nur durch den Buschfunk erfahren. Gibt es eine Frist wann der AG uns Informieren muss? Und bis wann müssen wir geantwortet haben? In der Regel wird uns immer sehr kurzfristig diese veränderung mittgeteilt.

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Community-Antworten (7)

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BloodyBeginner

23.02.2012 um 11:09 Uhr

Wann und ob und wie das Schichtsystem geändert wird obliegt 100% eurer Mitbestimmung. Ohne euch geht gar nichts, egal was der Buschfunk sagt - das heißt ja nur das was geplant ist, aber eben nicht ohne eure Mitbestimmung. Wenn wir Schichtsysteme ändern halten wir es bei uns im Betrieb so an eine Vorlauffrist von 6 Wochen für die entsprechende Abteilung bzw. versuchen es.

B
Bakunin

23.02.2012 um 11:10 Uhr

Eine Mitteilung alleine reicht ja wohl nicht. Eine Änderung des Schichtsystems ist mitbestimmungspflichtig, daher würde ich mich erstmal entspannt zurücklehnen. Eine Anhörung des BR per "Flurfunk" sieht der Gesetzgeber nun mal nicht vor.

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Trixi

23.02.2012 um 11:16 Uhr

Dies was ihr mir da schreibt ist ja soweit alles richtig und gut .Aber ich hätte ganz gerne mal gewust ob es da vom Gesetz her eine frist zur bearbeitung des eventuellen Antrages gibt. Nach möglichkeit will der AG schon am 5.3. mit dem veränderten Schichtsystem beginnen. und wenn ich beispielsweise heute den antrag bekomme könnte er sagen wir hätten genügend Zeit.

B
BloodyBeginner

23.02.2012 um 11:58 Uhr

Mir wäre keine gesetzliche Frist bekannt. Bis zum 5.3. sind es ja nur noch anderthalb Wochen - wäre mir persönlich zu kurz. Natürlich kann man auch da Ausnahmen machen, wenn auch die Beschäftigten mit so einer kurzen Frist einverstanden sind und es aus Sicht des BR auch keine Probleme gibt.

Wenn der AG Problem hat dass seine gewünschte Frist zum 5.3. euch zu kurz ist kann er ja die Einigungsstelle bemühen ;-)

L
Lernender

23.02.2012 um 12:16 Uhr

Es ist vor allem die Frage wollt ihr das System oder ein anderes. Bis die Verhandlungen beendet sind kann es lange dauern. In der Zwischenzeit kann er ohne eure Zustimmung nicht so arbeiten lassen.

P
Petrus

23.02.2012 um 12:29 Uhr

wenn ich beispielsweise heute den antrag bekomme könnte er sagen wir hätten genügend Zeit.

Wie man´s nimmt. Wenn es eine absolut eindeutige Verbesserung für alle und jeden Mitarbeiter ist (unwahrscheinlich aber nicht unmöglich), kann man bis dahin sicherlich ja sagen. Wenn es das nicht ist, ist es auch nicht unmöglich, kurzfristig "nein" zu sagen (oder besser: "wir sehen da Verhandlungsbedarf"). Dann hat der ArbGeb seine schnelle Antwort.

Nach möglichkeit will der AG schon am 5.3. mit dem veränderten Schichtsystem beginnen

Das geht aber nur, wenn er bis dahin eine positive Antwort hat. Zu der kann euch aber niemand zwingen...

ich hätte ganz gerne mal gewust ob es da vom Gesetz her eine frist zur bearbeitung des eventuellen Antrages gibt.

Nein. Er wird also schon mit Euch verhandeln müssen. Erst wenn diese Verhandlungen gescheitert sind, kann er die Einigungsstelle anrufen. Wenn ihr dem nicht zustimmt, geht der Antrag auf Einsetzung der E-Stelle zum Arbeitsgericht. Nachdem das Gericht entschieden hat, werden die Verhandlungen in der E-Stelle fortgesetzt. Wie lange das dann dauert, hängt von Verhandlungsstand, den Fortschritten in der E-Stelle und der Motivation des E-Stellen-Vorsitzenden ab.

Wenn ihr statt "darüber müssten wir verhandeln" einfach "nein" sagt (oder "toter Mann" spielt und innerhalb einer angemessenen Frist gar nicht reagiert), kürzt das den Zeitablauf nur insofern ab, dass der ArbGeb die Verhandlungen sofort für gescheitert erklären und beim ArbGer die Einsetzung der E-Stelle beantragen kann. Bis zum 5.3. wird das aber auch so jedenfalls nix.

L
Laffo

23.02.2012 um 13:14 Uhr

@trixi

verfügt ihr über eine bestehnede BV zu euren Schichtmodellen? Wenn ja, dann sollte es darin eigentlich auch eine Ankündigungsfrist für Schichtmodelle geben. Ansonsten wäre es durchaus möglich, anlehnend an das TzBfG, diese mittels eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen zu ändern. Solltet ihr bislang keine Vereinbarung zu einem 19er Schichtmodell haben so go.gel diesen Begriff. Es gibt im Sinne der AN sehr viele Dinge der Gestaltung eines solchen Modells zu beachten! Freizeit,länge der Schichten, vorwärts- o. rückwärtsrollierend. 4 o. 5 Schichten...

ein Bsp. aus AUT: www.arbeiterkammer.com/bilder/d87/19schichten.ppt

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