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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlhelfer

H
Harryp
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich arbeite in einen Betrieb, der mehere Abteilungen hat. Die Mitarbeiter der einen Abteilung kennen die wenigsten einer anderen Abteilung. Nun stehen Betriebsratwahlen an und die Wählerliste liegt aus. Wenn ich der Meinung bin Kanditat x wäre genau die/der Richtige, dürfte ich als normaler Angestellter bei den anderen Abteilungen z.B. durch ein Fax, Werbung für Kandidat x machen?

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Community-Antworten (1)

W
wahlvst

22.02.2012 um 17:19 Uhr

Wenn der AG es erlaubt JA, sonst nur zu Fuß/Mund und in der Freizeit! Also z.B. der Mittagspause!

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