Erstellt am 19.02.2012 um 13:15 Uhr von DerAlteHeini
Labbes
Nein, dein BR Telefon darf der AG nicht abschalten.
Auch wenn du krank bist, hast du das Recht, deiner BR Arbeit nachzugehen.
Du unterstehst bei deiner BR Arbeit nicht dem Weisungsrecht des AG.
Du solltest den AG auffordern dein Telefon wieder anzuschalten. Macht er es nicht, hilft eine einstweilige Verfügung.
Erstellt am 19.02.2012 um 13:27 Uhr von Kölner
@DerAlteHeini
Deine Aussage stimmt nur dann, wenn es ein BR-Handy ist. Sie stimmt so nicht, wenn es sich um ein ganz normales Firmenhandy handelt...
Erstellt am 19.02.2012 um 13:58 Uhr von gironimo
na ja - ich denke, dem AG ist wohl bewußt, dass der BRV ein Firmenhandy auch für BR-zwecke nutzt.
Da wird aber eine Lücke sichtbar. Handy's sind "technische Einrichtungen" deren betrieblicher Einsatz im Sinne des § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist. In einer BV können Zugriffsrechte auf Daten und sonstige Dinge für den Umgang und der Nutzung geregelt werden.
Erstellt am 19.02.2012 um 14:28 Uhr von peanuts
"Ich bin BR Vorsitzender und seid 6 Wochen Krank. Ich hatte aber in der Zwischenzeit
telefonischen Kontakt zu allen Mitarbeitern."
Du bist also verhindert oder hast explizit erklärt, Dein Amt als BRM trotz Arbeitsunfähigkeit wahr nehmen zu wollen ...
Selbstverständlich stehst Du dann auch Deinem AG in Deiner Funktion als BRV zur Verfügung. Oder etwa nicht?
"Jetzt hat mein Arbeitgeber mein Firmenhandy
gesperrt.darf er das ? Ich denke er darf meine Rechnung nicht einsehen ! "
Was hat die Sperrung mit der Einsicht in eine Rechnung zu tun???
Erstellt am 19.02.2012 um 18:32 Uhr von polybär
@Labbes,
es ist immer etwas fraglich wenn jemannd "krank" ist das diese person teilarbeit leistet, musst du das mobil nicht deinem brv übergeben ? oder hast nur du das recht auf mobilfunk bei euch im br?
Erstellt am 19.02.2012 um 19:20 Uhr von kunzundhinz
Also, wenn dann gehört das Firmenhandy dem AG und hat es dem BR zur Verfügung gestellt. Also JEDES BRM kann verlangen es nutzen zu dürfen. Denn der BRV ist nicht der Chef des BR auch wenn es leider immer noch viele meinen.
Jedes BR-Mitglied hat das Recht alle BR-Unterlagen und Techniken für die Mandatsarbeit nutzen zu dürfen.
Nun kann der AG daher sagen, da ja der BRV zu Hause ist und damit die anderen BRM das Handy des BR nicht nutzen können, sperre ich dieses und stelle dem BR ein anderes für alle BRM zur Nutzung zur Verfügung.
Das ist dann auch keine Behinderung des BR, denn der BRV ist ja auch NUR ein BRM nur halt mit besonderen übetragenen Aufgaben.