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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Namensergänzung durch Hochzeit

M
MichaelH
Nov 2016 bearbeitet

Ist eine Kandidatenlist ungültig wenn eine Mitarbeiterin geheiratet hat und der Name nicht vollstding in der Kandidatenliste steht. Bislang hieß die Kollegin z.B. Meier so auch in der Kandidatenliste eingetragen, sie hat noch vor Abgabe der Liste geheiratet heißt jetzt Schulze-Meier, hat den Listenführer nicht informiert und blieb in der Kandidatenliste als Frau Meier eingtragen.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

19.02.2012 um 09:39 Uhr

Ich denke, das ist ein unerheblicher Mangel. Der Wahlvorstand kann den Sachverhalt ja entsprechend protokollieren.

D
DerAlteHeini

19.02.2012 um 14:19 Uhr

MichaelH Das genannte dürfte für die Gültigkeit der Kandidatenliste und der Wahl selbst, unerheblich sein.

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