Erstellt am 16.02.2012 um 17:34 Uhr von kunzundhinz
fehlerhafte Ladung macht Beschlüsse nichtig, man kann aber ggf. in der nächsten Sitzung Beschlüsse noch heilen, sofern sie noch keine Außenwirkung erzielt haben.
Mit Mann statt Frau wäre ja wohl das Thema Minderheitgeschlecht gemeint? Wenn ja müsste man eben prüfen, war das Minderheitgeschlecht noch ausreichend, siehe Wahlaushang, vertreten.
Wenn hier der BRV Fehler gemacht hat, sollte er noch mals zum "Nachsitzen" auf die Bank, sprich BetrVG intensiv lesen. ;-)
Erstellt am 16.02.2012 um 17:46 Uhr von Kölner
@kunzundhinz
??
@dertausendsassa
Für eine Frau muss NICHT zwangsläufig eine Frau nachgeladen werden. Bevor hier irgendjemand beschuldigt wird oder ein Sturm im Wasserglas stattfinden soll, würde ich mich als Fragesteller auch mit der letzten BR-Wahl, dem Ergebnis und dem Nachrücken befassen.
Erstellt am 16.02.2012 um 17:55 Uhr von kunzundhinz
Kölner
Genau, dieses habe ich doch geschrieben. Sie 2. Absatz!!!
und im erste (1) Abs. habe ich nicht geschrieben, dass diese Sitzung fehlerhaft war. Sondern nur grundsätzlich das Thema behandet ;-))
Erstellt am 17.02.2012 um 11:01 Uhr von petrus
@hinz&kunz
Die falsche Reihenfolge der Abschnitte schafft manchmal mehr Verwirrung als Klarheit.