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Übergang Handlungsvollmacht vom alten zum neuen BR

MF
Markus F.
Apr 2022 bearbeitet

Nach der Laufzeit der 4 Jahre läuft die Amtszeit unseres alten BR bis zum 27.5. Die Wahl des neuen BR wird bei uns am 27.4. stattfinden. Innerhalb einer Woche muss ich als Vorsitzender des WV die konstituierende Sitzung einberufen, d.h. 4.5. Wer ist der aktive BR dann im Zeitraum vom 4.5. bis 27.5. - noch der alte BR, dessen Laufzeit ja klar definiert war oder der neu gewählte BR, der nach der konstituierenden Sitzung in den Schulungsunterlagen als "voll handlungsfähig" beschrieben wird? Ich bin davon ausgegangen, dass der alte BR bis 27.5. aktiv ist und dann erst der neue BR aktiv wird.

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Community-Antworten (6)

R
rtjum

05.04.2022 um 12:23 Uhr

der alte BR ist weiterhin im Amt, der neue BR darf erst nach Ablauf der Amtsperiode des alten BR tätig werden.

Du musst innerhalb 1 Woche zur Sitzung einladen, die kann aber durchaus später stattfinden.

J
John_

05.04.2022 um 12:41 Uhr

Der neue BR kann im begrenzten Umfang auch vor Ablauf der Amtszeit des alten BR tätig werden. Er ist in der Zeit aber auf BR interne Angelegenheiten begrenzt. Er kann beispielsweise seine Geschäftsordnung beschließen, Ausschüsse bestellen oder Freistellungen wählen.

N
netteannette

06.04.2022 um 17:30 Uhr

Der alte BR ist im Amt bis 27.05.2022. Ist einmal gewählt, bleibt die Amtszeit des BR immer genau die gleiche in den Folgejahren, wenn sich nicht aus irgendeinem Grund eine Neuwahl außerhalb der regulären Amtszeit ergibt. Also wenn die Amtszeit eures BR am 27.05.2022 endet, dauert die Amtszeit des neuen BR genau vom 28.05.2022 bis 27.05.2026. Die nächste dann vom 28.05.2026 bis 27.05.2030 usw. usf. Zu beachten ist, dass das Ende der Amtszeit und Beginn der neuen Amtszeit nicht am selben Tag ist, sondern an dem einen um Mitternacht endet und eine Minute später die Amtszeit des Neuen beginnt.

MF
Markus F.

06.04.2022 um 19:00 Uhr

Vielen Dank an alle "Beantworter" meiner Frage und da sich das Bild deckt habe ich jetzt eine gute Basis für die richtige Umsetzung.

K
Kjarrigan

06.04.2022 um 19:09 Uhr

@john -er neue BR kann im begrenzten Umfang auch vor Ablauf der Amtszeit des alten BR tätig werden. Er ist in der Zeit aber auf BR interne Angelegenheiten begrenzt.

Hast du da mal Rechtsprechung zu. Ich könnte mit da durchaus AG vorstellen, die da die "Vergütung" verweigern - warum soll man 2 BR gleichzeitig bezahlen - § 37 BetrVG wird da nicht greifen. Und was ist begrenze ? Bei manchen BR dauert die GO Erstellung mehrere Tage bis sich da alle einig sind.

Na klar kann man das mit dem AG absprechen, aber dem AG einfach sagen, so wir melden uns mal einige Stunden ab, weil wir uns in drei Wochen unserer Amt aufnehmen und vorher interne Angelegenheiten klären wollen - wird wohl nicht durchsetzbar sein

J
John_

07.04.2022 um 10:53 Uhr

Leider nein. Google spuckt nur Ergebnisse zu konstituierenden Sitzungen aus.

Ich denke hier wird man zwischen dem Beginn der Amtszeit des BR und dem Beginn der Mitgliedschaft des einzelnen BRM im BR unterscheiden müssen. Der Freistellungsanspruch richtet sich ja an die BRM und nicht den BR selbst.

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