W.A.F. LogoSeminare

Handlungsvollmacht/Leitender Angestellter - wer fällt darunter?

B
blondie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, was ist eigentlich, wenn ein Mitarbeiter im lfd. Wahlverfahren Handlungsvollmacht bekommt. Er ist doch somit nicht automatisch leitender Angestellter, oder?

2.94303

Community-Antworten (3)

B
Benno_BRB

23.02.2006 um 14:02 Uhr

ooops!

Ist die Frist zum Einspruch gegen die Wählerliste schon abgelaufen?

Benno

B
blondie

23.02.2006 um 14:18 Uhr

Ja die Frist ist schon am 16.02.2006 abgelaufen! Wir wollen am 02.03.2006 wählen.

B
Benno_BRB

23.02.2006 um 14:52 Uhr

Also

  1. meine Vermutung ist, dass der AG hier seine Pflichten nach § 5 BetrG und § 2 Abs. 2 WO absichtlich verletzt hat. Denn eine solche Entscheidung trifft man ja wohl nicht aus einer Bierlaune heraus - oder?
  2. regelt das der § 4 WO explizit und hier würde ich den Abs. 3 gründlich anwenden (lassen) 3 würde ich bei Unterlassung auf Änderung seitens des Wahlvorstandes die Anfechtung der Wahl überprüfen.

Spätestens mit der Drohung hiermit wird der WV seine Entscheidung sicherlich nochmals uberprüfen. Sonst bleibt Dir nur dieser Weg.

LG Benno

Ihre Antwort