W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Regelungen für G25/G41

L
Littlefoot
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin, in unserem Betrieb ist gerade die Diskussion Untersuchungen nach G25/G41 für Staplerfahrer verpflichtend zu machen! Im Prinzip keine schlechte Idee, aber bei den Urin- und Blutuntersuchungen sträuben sich mir die Haare. Jetzt mal die Frage wie andere Betriebsräte dieses Problem gelöst haben!?

Gruß Littlefoot

5.251017

Community-Antworten (17)

M
Mainpower

09.02.2012 um 18:04 Uhr

Hallo, Urin und Blutuntersuchungen gehören dazu. Sollte dabei herauskommen dass der Staplerfahre dem Alkohol zuspricht , spricht der Arzt die Empfehlung aus den Betreffenden nicht mehr als Staplerfahrer einzusetzen. Das dürfte für alle Mitarbeiter das beste sein. Nicht auszudenken was da alles passieren könnte. Es ist also nur zum Wohle aller!!

H
Hassan

09.02.2012 um 20:08 Uhr

@mainpower

Blutuntersuchungen sind keine Pflicht und nicht nur Alkohol lässt sich erkennen !!! Der Betriebsrat kann NICHT die G25 verpflichtend machen! GANZ SICHER NICHT !

Gruß Hassan

H
Hassan

09.02.2012 um 20:10 Uhr

PS : Warum sollte die G25 für den Betriebsrat ein Problem sein ?

R
rainerw

09.02.2012 um 20:43 Uhr

@mainpower

Warum dann nicht auch die G25 für Produktionsmitarbeiter? Nicht auszudenken was an Maschinen nicht alles passieren kann.

M
Mainpower

09.02.2012 um 21:53 Uhr

Hallo, diese Untersuchungen sind zur vorbeugung von Unfällen und zur Eignung der Bewerber zur vorgesehenen Beschäftigung (Lenk und Steuertätigkeit)gedacht. Wäre ich Arbeitgeber würde darauf bestehen dass ein Staplerfahrer in meinem Betrieb sich dieser Untersuchung unterzieht. Der AG hat ja auch noch eine Fürsorgepflicht gegenüber den anderen AN. Eure Meinung möchte ich hören wenn ein Kollege unter dem Stapler liegt. Tenor: hat das keiner gewusst, hätte der Chef ihn nicht untersuchen lassen müssen. Denkt mal darüber nach!!

R
rainerw

09.02.2012 um 22:32 Uhr

@mainpower

Ohne das wir uns jetzt Missverstehen... ich bin da in Grundsatz bei Dir. Auch wenn ich in den letzen 10 Jahren als Stapler- Belader- und Radladerfahrer diese Untersuchung noch nie machen braucht. In der Hauptsache ging es mir da mehr um Deine Begründung, denn Unfälle unter Alk können auch an Maschinen vorkommen.

H
Hassan

10.02.2012 um 06:05 Uhr

@mainpower

Was wäre wenn ... was wäre wenn Morgen die Welt untergeht ?

Spass beiseite.

Der AG muß diese Untersuchungen anbieten, kann sie aber nicht erzwingen ! Der Betriebsrat kann höchstens durch eine BV regeln, wie die Bezahlung oder Vergütung wann und wo diese Untersuchungen stattfinden sollen und auch was zu tun ist,wenn wirklich einer wegen einer Krankheit nicht mehr Stablerfahren sollte aber möchte,Z.b.s Bandscheibenschaden oder Ähnliches,ich garantiere, es wird Unangenehm für den MA !

Wenn solche Untersuchungen tatsächlich Unfalle wermeiden würden, wären sie Pflicht !

Und jetzt mal im Ernst, glaubst du wirklich das der behandelnde Arzt dem AG mitteilt das Alkohol im Blut ist ??? Darf er garnicht, er unterliegt der Schweigepflicht !!!

Im diesen Sinne Schönes Wochenende euch allen ... Gruß Hassan

M
Mainpower

10.02.2012 um 10:16 Uhr

@Hassan, wegen dem Alkohol schrieb ich ja dass der Arzt eine Empfehlung ausspricht. Untersuchung erzwingen : bei einer Neueinstellung würde ich als AG sagen, ohne Untersuchung ist nichts mit der Stelle. Die Untersuchung umfasst auch einen Sehtest. Da soll es lieber für den Staplerfahrer unangenehme Konsequenzen haben als für mich wenn er mir mit denm Fahrzeug auf dem Fuss steht oder mir etwas auf den Kopf gefallen ist weil sein räumliches sehen eingeschränkt ist.

G
gironimo

10.02.2012 um 10:54 Uhr

Ich habe mich mit der Frage noch nie befassen müssen. Mir gefällt aber der Hinweis von Hassan besonders:

.... und auch was zu tun ist,wenn wirklich einer wegen einer Krankheit nicht mehr Stablerfahren sollte aber möchte,Z.b.s Bandscheibenschaden oder Ähnliches,ich garantiere, es wird Unangenehm für den MA !<

Ich denke, da sollte der BR vorbeugende Vereinbarungen treffen.

R
Roman

10.02.2012 um 13:33 Uhr

@littlefoot

sieht man sich die BGV D27 § 7 an steht dort folgendes: Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen (1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. (2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. (3) Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind.

Punkt 2 die Eignung.

Wie lässt sich die Eignung fesstellen, z.B. durch einen Seh- und Hörtest.

Also ist der Arbeitgeber von der BG aus verpflichtet eine Untersuchung dürchführen zulassen.

Wie diese aussieht solltet ihr mit dem Arbeitgeber sprechen.

Wir haben das vor Jahren über ein Betriebarztzentrum geregelt, die Kollegen werden zu dem Arzt eingeladen, die Zeit die dafür benötigt wird ist Arbeitszeit.

Dort wird nur der Blutdruck sowie das sehen und hören getestet.

Diese Untersuchung wird für Staplerfahrer alle 2 Jahre wiederholt, für Mitarbeiter in der Produktion alle 3 Jahre.

L
Lernender

10.02.2012 um 14:25 Uhr

@mainpower

der Gedanke das es zu einem Unfall kommen kann wegen eines Alkoholikers beschäftigt mich auch immer im Straßenverkehr. Ich bin dafür das auch hier in regelmäßigen Abständen getestet wird. Dies würde zumindest dafür sorgen das der Alkoholiker für 1 Tag vor dem test keinen Alkohohl trinken würde. Allein das würde schon für weniger verkehrstote sorgen. Du merkst sicher worauf ich hinaus will.

Dies verbindlich in einem Unternehmen einzuführen, filtert nicht die Alkoholiker aus, sondern evtl. den Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag der nicht verlängert wird weil er irgendeine andere Krankheit hat die darauf schließen lässt das er in der Zukunft häufiger krank sein wird.

M
Mainpower

10.02.2012 um 15:49 Uhr

@Lernender, hängt euch doch nicht zu sehr am Alkohol auf. War nur ein Beispiel. Was aber an der Sache an sich nichts ändert. In einem Betrieb hat der Chef immer noch eine Fürsogepflicht auch den anderen AN gegenüber. Im Strassenverkehr trifft das ja nicht zu. Wenn Du dich mit dem Thema intensiver beschäftigt hättest, wüsstes Du dass es nichts nutzt einen Tag vorher keinen Alk zu trinken. Die langzeitwerte der Leber geben exakte Auskunft über das Trinkverhalten.

L
Lernender

10.02.2012 um 17:17 Uhr

@mainpower mediziner bist du bestimmt nicht.

:::::In einem Betrieb hat der Chef immer noch eine Fürsogepflicht auch den anderen AN gegenüber. :::::::

Und der BR achtet darauf das den Mitarbeitern keine Nachteile entstehen.

M
Mainpower

10.02.2012 um 17:47 Uhr

@Lernender, wo ist da ein Nachteil??? Ein MA wird vor sich selbst und 100 anderen vor dem für Fahr und Lenkaufträgen ungeeigneten MA geschützt.

L
Lernender

10.02.2012 um 18:10 Uhr

@mainpower

was hälst du von einer Speichelprobe um aus Fürsorge zu verhindern das sich 100 andere evtl. mit irgenetwas infizieren können.

M
Mainpower

10.02.2012 um 19:14 Uhr

werden wir jetzt unsachlich??

L
Lernender

10.02.2012 um 19:19 Uhr

@mainpower jein

Ihre Antwort