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BR Mitgliedschaft und Ruhephase Altersteilzeit

N
NoHorn
Jan 2022 bearbeitet

Ein Ersatzmitglied tritt jetzt in die Ruhephase der Altersteilzeit ein. Ist er noch Ersatzmitglied und damit, wenn genügend andere verhindert sind zu laden?

1.16604

Community-Antworten (4)

U
Utnapischtim

03.02.2012 um 15:23 Uhr

Nein, durch den Eintritt in die Ruhephase der Altersteilzeit verliert der Kollege seine Wählbarkeit. Damit erlischt die Mitgliedschaft im Betriebsrat.

M
macascol

06.01.2022 um 20:00 Uhr

Neues Gerichtsurteil : Hinweis: LAG Hessen, Beschluss vom 21. Dezember 2020, Az: 16 TaBVGa 189/20; Vorinstanz Arbeitsgericht Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2020, Az: 3 BVGa 502/20

D
DummerHund

06.01.2022 um 21:56 Uhr

@ macascol Du hast aber schon gelesen das der Eingangsthread 10 Jahre alt ist?

C
celestro

07.01.2022 um 13:03 Uhr

Deshalb ja auch "neues Gerichtsurteil". Und ich finde das sogar gut! Wenn jemand über den Thread stolpert und es gibt da was neues ... vielleicht sogar völlig konträres ....

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