BR Mitgliedschaft und Ruhephase Altersteilzeit
Ein Ersatzmitglied tritt jetzt in die Ruhephase der Altersteilzeit ein. Ist er noch Ersatzmitglied und damit, wenn genügend andere verhindert sind zu laden?
Community-Antworten (4)
03.02.2012 um 15:23 Uhr
Nein, durch den Eintritt in die Ruhephase der Altersteilzeit verliert der Kollege seine Wählbarkeit. Damit erlischt die Mitgliedschaft im Betriebsrat.
06.01.2022 um 20:00 Uhr
Neues Gerichtsurteil : Hinweis: LAG Hessen, Beschluss vom 21. Dezember 2020, Az: 16 TaBVGa 189/20; Vorinstanz Arbeitsgericht Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2020, Az: 3 BVGa 502/20
06.01.2022 um 21:56 Uhr
@ macascol Du hast aber schon gelesen das der Eingangsthread 10 Jahre alt ist?
07.01.2022 um 13:03 Uhr
Deshalb ja auch "neues Gerichtsurteil". Und ich finde das sogar gut! Wenn jemand über den Thread stolpert und es gibt da was neues ... vielleicht sogar völlig konträres ....
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