Erstellt am 03.02.2012 um 14:23 Uhr von Utnapischtim
Nein, durch den Eintritt in die Ruhephase der Altersteilzeit verliert der Kollege seine Wählbarkeit. Damit erlischt die Mitgliedschaft im Betriebsrat.
Erstellt am 06.01.2022 um 19:00 Uhr von macascol
Neues Gerichtsurteil :
Hinweis: LAG Hessen, Beschluss vom 21. Dezember 2020, Az: 16 TaBVGa 189/20; Vorinstanz Arbeitsgericht Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2020, Az: 3 BVGa 502/20
Erstellt am 06.01.2022 um 20:56 Uhr von Dummerhund
@ macascol
Du hast aber schon gelesen das der Eingangsthread 10 Jahre alt ist?
Erstellt am 07.01.2022 um 12:03 Uhr von celestro
Deshalb ja auch "neues Gerichtsurteil". Und ich finde das sogar gut! Wenn jemand über den Thread stolpert und es gibt da was neues ... vielleicht sogar völlig konträres ....