Anspruch auf Festanstellung von Leiharbeitnehmern
Wir haben seit dem 08.11.2010 ununterbrochen eine Leiharbeitskraft einer Zeitarbeitsfirma in unserem Unternehmen beschäftigt. Mittlerweile liegt uns der 6 Anhörungsbogen zur Verlängerung der Aushilfe bis zum 29.02.2011 vor. Auf den Anhörungsbögen ist kein sachlicher Grund für den Einsatz dieser Kraft angegeben. Nun zu meiner Frage: in der Fachabteilung, in der sie derzeit eingesetzt ist gibt es eine offene Stelle, auf die sie sich auch beworben hat. Haben wir als BR eine Möglichkeit, sie aufgrund der 6 Verlängerung ins Unternehmen zu bekommen? Gilt noch max. 2 Jahre bzw. 3 Verlängerungen?
Community-Antworten (2)
30.01.2012 um 10:35 Uhr
Gilt noch max. 2 Jahre bzw. 3 Verlängerungen?
Das gilt nur für befristete AN des Unternehmens, nicht für Leiharbeiter. Die Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeiter wurde schon vor Jahren abgeschafft.
Im neugefassten AÜG wurde mit §1 Satz 2 lediglich eingeführt, das die Überlassung "vorübergehend" ist. Während dies auf der einen Seite klarstellt, das Arbeitnehmerüberlassung niemals einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gleichgestellt werden kann (was bei Einstellung eines "unbefristeten" Leiharbeiters einen Widerspruchsgrund nach §99 (2) 3. Satz 2 BetrVG hätte hergeben können), stellt es andererseits auch klar, das die Leihe nicht von Dauer sein kann.
Letzlich greift der Widerspruchsgrund aus §99 (2) 3. für Leiharbeiter gar nicht, da sie nicht in einem Arbeitsverhältnis zum AG stehen, sie also im Sinne dieses § keine "befristet Beschäftigten" sind. Also auch so herum gesehen gibt das keinen Widerspruchsgrund her. Inwieweit §1 AÜG irgendwann dem BR ein Widerspruchsrecht nach §99 (2) 1. (Verstoß gegen Gesetz: "vorübergehende" Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers) bei Verlängerung eines Entleihvertrages einräumt ist bislang ungeklärt. Kommentare von Rechtsverdrehern deuten in die Richtung, dass "mangels einer genaueren Erklärung was "vorübergehend" bedeutet auf die Regeln des TzBfG abgestellt werden müsste".
Danach KÖNNTET ihr versuchen der Verlängerung zu widersprechen wenn die oben zitierten Regeln verletzt sind. Ihr würdet dann u.U. den Präzendenzfall schaffen das sich das BAG mit der Auslegung des Begriffes "vorübergehend" beschäftigen muss.
Haben wir als BR eine Möglichkeit, sie aufgrund der 6 Verlängerung ins Unternehmen zu bekommen?
Letztlich würde der Widerspruch nur bedeuten, das der LA nicht mehr beschäftigt werden darf. Das verpflichtet aber den AG immer noch nicht den LA einzustellen.....
30.01.2012 um 14:18 Uhr
Mehr als das Informationsrecht nach §13a AÜG gibt es leider nicht. Das soll zwar nach Begründung des Gesetzesentwurfs "den Klebeeffekt erhöhen", wird aber nicht von wirksamen Maßnahmen flankiert (auch nicht laut EU-Vorlage zum Gesetz). Heißt also: Wenn der Entleiher den Leiharbeiter informiert, ist alles im grünen Bereich. Selbst wenn extern eingestellt wird, muss der Leiharbeiter nicht mal bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Leider :-(
Verwandte Themen
Schreiben zur Festanstellung des JAV - Gibts irgendwo eine Vorlage?
ÄlterHallo zusammen. Als jugenvertreter hat man soweit ich weis Anspruch auf eine Festanstellung. Gibts irgendwo eine Vorlage wie das schreiben zur Festanstellung gefasst sein muss? Brauche schnell Hilf
Telzeitkraft Festanstellung
ÄlterHallo zusammen, eine Frage: rechtfertigt eine oder mehrere Verlängerungen einer Teilzeitstelle eine Festanstellung? In unserem Fall ist der Vertrag mit der Aushilfskraft schon drei mal verlängert word
Festanstellung einklagen - Voraussetzungen?
ÄlterHallo zusammen ! Irgendwie ist es uns nicht möglich den Betriebsrat um Hilfe zu bitten. Darum erhoffen wir Hilfe hier in diesem Forum: Wir drei arbeiten seit 5 bis 10 Jahren als "Bedarfsbeschäftigte"
Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Erfahrung mit AGG?
ÄlterWir vehandeln als Betriebsrat den Fall einer jungen Frau, die für die gleiche Arbeit deutlich weniger verdient als ein männlicher Kollege mit gleicher Ausbildung und gleicher Berufserfahrung. Die Abte
Versetzung von Leiharbeitnehmern - Benachteiligung für Belegschaft?
ÄlterWir haben im Betrieb ca 20% Leiharbeitnehmer. Zunehmend werden höherdotierte Arbeitsplätze durch Einstellung von Leiharbeitnehmern besetzt, anstatt die eingenen Mitarbeiter zu fördern. Konkret sol