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Schulung BWV Aufsichtsratswahlen

N
nicoline
Jan 2018 bearbeitet

Liebe ForumskollegInnen, zu mal wieder vorgerückter Stunde eine Frage an Wissende oder Experten: in einem Konzern finden AR Wahlen nach dem MitbestG statt. Es sind diverse Betriebswahlvorstände zu bilden. Der HWV schreibt alle in Frage kommenden Betriebe dazu an und teilt mit, dass jeweils nur ein Mitglied des BWV zur Schulung nach ......... fahren DARF (aus Kostengründen). Dieser jenige Auserkorene soll dann als Wissensmultiplikator fungieren. Die Frage: Wer beschließt die Schulung für den BWV und wer bestimmt über die Anzahl derer, die zu einer Schulung fahren dürfen? Der HWV oder der BWV?

1.08002

Community-Antworten (2)

K
Kölner

24.01.2012 um 00:19 Uhr

@nicoline Der BWV entscheidet. ABER: Strittig wird die tatsächliche Durchsetzungsfähigkeit eines Schulungsanspruchs für BWV sein.

N
nicoline

24.01.2012 um 08:26 Uhr

@Kölner ABER: Strittig wird die tatsächliche Durchsetzungsfähigkeit eines Schulungsanspruchs für BWV sein. Wieso?

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