Liebe ForumskollegInnen, zu mal wieder vorgerückter Stunde eine Frage an Wissende oder Experten:
in einem Konzern finden AR Wahlen nach dem MitbestG statt. Es sind diverse Betriebswahlvorstände zu bilden. Der HWV schreibt alle in Frage kommenden Betriebe dazu an und teilt mit, dass jeweils nur ein Mitglied des BWV zur Schulung nach ......... fahren DARF (aus Kostengründen). Dieser jenige Auserkorene soll dann als Wissensmultiplikator fungieren.
Die Frage:
Wer beschließt die Schulung für den BWV und wer bestimmt über die Anzahl derer, die zu einer Schulung fahren dürfen? Der HWV oder der BWV?