Hallo,
die GL hat dem BR 3 Anträge auf Einstellung v. Leiharbeitnehmern vorgelegt. Voraussetzungen sind erfüllt.
In den Anträgen steht allerdings "unbefristet einstellen"!
Ist deswegen ein Widerspruch seitens des BR gerechtfertigt oder kann die GL die Zustimmung beim Arbeitsgericht erwirken?
Vielen Dank