Erstellt am 16.01.2012 um 08:39 Uhr von gironimo
Tarifvertrag = Gewerkschaft = Mitgliedschaft
Die Auskünfte die Du brauchst erhälts Du bei der Gewerkschaft
Erstellt am 16.01.2012 um 09:12 Uhr von unerfahren
Geht es nicht ohne die weil wir hängen schon monaten dahinter
Erstellt am 16.01.2012 um 09:25 Uhr von pitsieben
@ unerfahren,
es geht nur mit der Gewerkschaft, siehe Tarifvertragsgesetz:
§ 2 Tarifvertragsparteien
(1) Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.
Erstellt am 16.01.2012 um 09:28 Uhr von klinik
Es geht auch ohne gewerkschaft und heisst , dann Regelungsabrede, der sich der beschäftigte unterwerfen muss, d.h. er muss sie anerkennen. Ist aber höchst umstritten und wirft kein gutes Licht auf den Betriebsrat.
Die einzig wahre Lösung ist über die Gewerkschaft.
Erstellt am 16.01.2012 um 18:12 Uhr von paula
Holt Euch unbedingt die Gewerkschaft ins Boot!
Die Ausweichlösung die klinik aufgezeigt hat wirft zum einen kein gutes Licht auf den BR, außerdem schießt ihr Euch da komplett aus der ganzen Sache raus und es besteht die Gefahr, dass auch da Fallstricke bestehen (BAG 1 ABR 72/98)
Erstellt am 16.01.2012 um 21:04 Uhr von peanuts
Aber wenn der AG NICHT WILL, möge man mir einen Weg aufzeigen, ihn zum Haustarifvertrag ZWINGEN zu können.
Ich kenne keinen ...
Erstellt am 17.01.2012 um 07:22 Uhr von klinik
es gibt einen: sich gut organisieren und über die gewerkschaft verhandeln. geschenkt gibt es heute nichts mehr......die zeiten im öffentlichen dienst, wo der müllmann noch für alle streikte sind endgültig vorbei.
wenn die belegschaft keine veränderung erreichen will, sich nicht organisiert, wird es auch keinen HTV geben und individualrechtlich kann jeder sein eigenes glück verhandeln.
Erstellt am 17.01.2012 um 17:54 Uhr von peanuts
"es gibt einen: sich gut organisieren und über die gewerkschaft verhandeln."
Halten wir also fest ... man kann den AG NICHT ZWINGEN einen Haus-TV abschließen zu müssen. Denn das war die Fragestellung!
Erstellt am 18.01.2012 um 08:42 Uhr von rkoch
> man kann den AG NICHT ZWINGEN
Korrektur: Man kann der AG ALS BR nicht zwingen. Als Gewerkschafter mit der GEW zusammen sehr wohl wenn möglichst alle AN bereit sind einen Streik durchzuführen.
> dann Regelungsabrede, der sich der beschäftigte unterwerfen muss,
Einspruch! Reglungsabreden sind im BetrVG nicht explizit geregelt und lösen KEINE zwingende und unmittelbare Wirkung auf die AN aus (im Gegensatz zu BV (§77 (4) BetrVG) und TV (§4 (1) TVG)). Regelungsabreden löst i.d.R. nur eine zwingende Wirkung auf das Verhältnis AG zu BR, nicht aber AG zu AN, aus. Insofern ist das der vollkommen falsche Weg!
Das es derartige Abreden überhaupt gibt ergibt sich aus dem Wortlaut von §77 (1) BetrVG: VEREINBARUNGEN (Anm: egal welcher Art) zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, ....
Hier steht nicht explizit BV, diese taucht erst in Abs. 2 auf. Deshalb sind auch andere Vereinbarungen als die "klassiche" BV zulässig. Da Abs. 3 nicht auf andere Vereinbarungen anwendbar ist, könnte in "anderen" Vereinbarunge auch z.B. Lohn und Gehalt geregelt sein. Da diese aber keine zwingende Wirkung entfalten, who cares?
Was Du vielleicht meinst sind Vereinbarungen, welche dann wenn sie die AN besser stellen als Zusage einer Leistung durch den AG umzudeuten sind (Günstigkeitsprizip). Aber derartige Vereinbarungen sind eben nicht erzwingbar. Insofern hat das auch nichts mit der Frage von unerfahren zu tun.