Erstellt am 09.01.2012 um 16:22 Uhr von gironimo
Patientenunterlagen mitzunehmen ist jedenfalls alles andere als o.k.
Sicherlich gibt es verschiedene Ansatzpunkte das Problem zu lösen. Der Beste Weg wäre, der Arzt übernimmt die zusätzliche Ausbildung.
Ansonsten könnte sie sich (besser natürlich ein unbeteiligter Patient, der den Mißstand bemerkt) an den zuständigen Ärzteverband oder aber auch an den Krankenkassenverband wenden und dort das Problem vortragen. Auch die Beratung bei einem Anwalt wäre anzuraten. Da aber der Arzt - wie Du schreibst - schon bekannt ist - dürfte das Arbeitsverhältnis bei Gegenwehr in ernster Gefahr sein.
Ob der Arzt sich auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung einläßt, vermag man nicht zu sagen - aber auch hier ist anwaltliche Beratung dringend empfohlen.
Erstellt am 09.01.2012 um 16:34 Uhr von Lernender
Nach RÖV darf ohne entsprechende Sachkunde nicht selbstständig geröntgt werden, der Arzt hat sich meines erachtens strafbar gemacht.
Ich würde ihn darauf ansprechen und eine entsprechende Bereitschaft erklären an notwendigen Kursen teilzunehmen.
Erstellt am 09.01.2012 um 16:42 Uhr von peanuts
"Ansonsten könnte sie sich (besser natürlich ein unbeteiligter Patient, der den Mißstand bemerkt) an den zuständigen Ärzteverband oder aber auch an den Krankenkassenverband wenden und dort das Problem vortragen. "
Als MA im Pharma-AD sollte man wissen, dass der zuständige "Ärzteverband" in diesem Fall die Ärztekammer ist ...
Ein "Krankenkassenverband" (an welchen dachtest Du überhaupt?) ist unzuständig bis zum Abwinken ...
" Und wie kann sich die junge Frau wehren? "
Sie soll sich umgehend mit der zuständigen Ärztekammer in Verbindung setzen.
Erstellt am 09.01.2012 um 16:52 Uhr von gironimo
>peanuts
>ist unzuständig bis zum Abwinken< das glaubst nur Du. Die wissen sehr gerne, wen sie die Kassenärztliche Zulassung geben.
Ich danke Dir im Übrigen für Deine Hilfestellung bei der richtigen Wortwahl - mit dem gleichen Rückschluß zumindest auf Teilgebieten.
PS: Bin nicht im Pharma-AD; nur in einem Betrieb BR mit großem AD.
Erstellt am 09.01.2012 um 18:28 Uhr von peanuts
"PS: Bin nicht im Pharma-AD; nur in einem Betrieb BR mit großem AD."
Komisch ...
Zitat aus: Antwort 2 Erstellt am 19.11.2011 um 12:38 Uhr von gironimo 184325
"Die persönliche Erfahrung die ich habe (Pharma-AD): ..."
">ist unzuständig bis zum Abwinken< das glaubst nur Du. Die wissen sehr gerne, wen sie die Kassenärztliche Zulassung geben. "
Das glaube ich nicht nur ...
Ein "Krankenkassenverband" hat noch NIE Ärzte zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung zugelassen.
Diese Institution heißt bis zum heutigen Tag "Kassenärztliche Vereinigung ..."
NACHTRAG, weil der Thread geschlossen ist
"Es scheint eine Spezialität von Dir zu sein, Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen und dann zu interprätieren."
Ich habe mit o.g. Zitat weder etwas aus dem Zusammenhang gerissen noch interpretiert.
"Es ging bei Deinem Zitat um meine Erfahrungen als BR bei Abteilungs-/ Teil- oder Betriebsversammlungen als BR."
Falsch! Es ging um "Dienswagen mit Privatnutzungsabkommen".
Erstellt am 10.01.2012 um 10:27 Uhr von gironimo
peanuts
Es scheint eine Spezialität von Dir zu sein, Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen und dann zu interprätieren.
Es ging bei Deinem Zitat um meine Erfahrungen als BR bei Abteilungs-/ Teil- oder Betriebsversammlungen als BR.
Du solltest Deine Kenntnisse - die Du ja zweifelsfrei hast - besser einsetzen.
Erstellt am 10.01.2012 um 10:29 Uhr von walterBR
und das kleinkarrierte Krümmel suchen hilft auch nicht weiter.