Röntgen ohne Zulassung
Die Freundin meines Sohnes ist Arzthelferin und arbeitet bei einem Orthopäden. Sie wurde angehalten ohne entsprechende Ausbildung Patienten zu röntgen und hat zur Absicherung ihrerseits eine Kopie von Röntgenunterlagen und mit nachhause genommen, damit sie im Schadensfall einen Beweis hat. Eine Kollegin hat dies dem Arzt zugetragen und nun wurde sie massiv unter Druck gesetzt die Unterlage zurück zu geben. Man droht ihr mit Abmahnung un Entlassung. Die Ehefrau ist zu ihr gefahren und hat die Unterlage abgeholt. Der Arzt hatte schon mehrere Verfahren am Hals und ist wohl schon bekannt.
Wo liegt das Vergehen? Beim Arzt, der Patienten von Angestellten ohne Ausbildung röntgen lässt? Und wie kann sich die junge Frau wehren? Eine Weiterarbeit ist quasi unzumutbar, da ja mit Repressalien zu rechnen ist. Kann man dann einen finanztiellen Ausgleich bekommen ? Wie soll sie sich verhalten ?
Community-Antworten (7)
09.01.2012 um 17:22 Uhr
Patientenunterlagen mitzunehmen ist jedenfalls alles andere als o.k.
Sicherlich gibt es verschiedene Ansatzpunkte das Problem zu lösen. Der Beste Weg wäre, der Arzt übernimmt die zusätzliche Ausbildung.
Ansonsten könnte sie sich (besser natürlich ein unbeteiligter Patient, der den Mißstand bemerkt) an den zuständigen Ärzteverband oder aber auch an den Krankenkassenverband wenden und dort das Problem vortragen. Auch die Beratung bei einem Anwalt wäre anzuraten. Da aber der Arzt - wie Du schreibst - schon bekannt ist - dürfte das Arbeitsverhältnis bei Gegenwehr in ernster Gefahr sein.
Ob der Arzt sich auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung einläßt, vermag man nicht zu sagen - aber auch hier ist anwaltliche Beratung dringend empfohlen.
09.01.2012 um 17:34 Uhr
Nach RÖV darf ohne entsprechende Sachkunde nicht selbstständig geröntgt werden, der Arzt hat sich meines erachtens strafbar gemacht. Ich würde ihn darauf ansprechen und eine entsprechende Bereitschaft erklären an notwendigen Kursen teilzunehmen.
09.01.2012 um 17:42 Uhr
"Ansonsten könnte sie sich (besser natürlich ein unbeteiligter Patient, der den Mißstand bemerkt) an den zuständigen Ärzteverband oder aber auch an den Krankenkassenverband wenden und dort das Problem vortragen. "
Als MA im Pharma-AD sollte man wissen, dass der zuständige "Ärzteverband" in diesem Fall die Ärztekammer ist ...
Ein "Krankenkassenverband" (an welchen dachtest Du überhaupt?) ist unzuständig bis zum Abwinken ...
" Und wie kann sich die junge Frau wehren? "
Sie soll sich umgehend mit der zuständigen Ärztekammer in Verbindung setzen.
09.01.2012 um 17:52 Uhr
peanuts
ist unzuständig bis zum Abwinken< das glaubst nur Du. Die wissen sehr gerne, wen sie die Kassenärztliche Zulassung geben.
Ich danke Dir im Übrigen für Deine Hilfestellung bei der richtigen Wortwahl - mit dem gleichen Rückschluß zumindest auf Teilgebieten.
PS: Bin nicht im Pharma-AD; nur in einem Betrieb BR mit großem AD.
09.01.2012 um 19:28 Uhr
"PS: Bin nicht im Pharma-AD; nur in einem Betrieb BR mit großem AD."
Komisch ...
Zitat aus: Antwort 2 Erstellt am 19.11.2011 um 12:38 Uhr von gironimo 184325
"Die persönliche Erfahrung die ich habe (Pharma-AD): ..."
">ist unzuständig bis zum Abwinken< das glaubst nur Du. Die wissen sehr gerne, wen sie die Kassenärztliche Zulassung geben. "
Das glaube ich nicht nur ...
Ein "Krankenkassenverband" hat noch NIE Ärzte zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung zugelassen. Diese Institution heißt bis zum heutigen Tag "Kassenärztliche Vereinigung ..."
NACHTRAG, weil der Thread geschlossen ist
"Es scheint eine Spezialität von Dir zu sein, Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen und dann zu interprätieren."
Ich habe mit o.g. Zitat weder etwas aus dem Zusammenhang gerissen noch interpretiert.
"Es ging bei Deinem Zitat um meine Erfahrungen als BR bei Abteilungs-/ Teil- oder Betriebsversammlungen als BR."
Falsch! Es ging um "Dienswagen mit Privatnutzungsabkommen".
10.01.2012 um 11:27 Uhr
peanuts
Es scheint eine Spezialität von Dir zu sein, Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen und dann zu interprätieren.
Es ging bei Deinem Zitat um meine Erfahrungen als BR bei Abteilungs-/ Teil- oder Betriebsversammlungen als BR.
Du solltest Deine Kenntnisse - die Du ja zweifelsfrei hast - besser einsetzen.
10.01.2012 um 11:29 Uhr
und das kleinkarrierte Krümmel suchen hilft auch nicht weiter.
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