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Musterbetriebsvereinbarung Fachweiterbildung Krankenhaus

M
monal
Jan 2018 bearbeitet

Muster-Betriebsvereinbarung Fachweiterbildung Krankenhaus Wir möchten im BR eine Betriebsvereinbarung erstellen, worin sich der AG bereiterklärt, die g e s a m t e n Kosten für eine Fachweiterbildung, besonders im Pflegebereich zu übernehmen (vorwiegend Anästhesie/Intensiv). Es sollen weder Freizeit noch Kosten vom MA eingebracht werden müssen. Kann uns jemand einen Hinweis auf einen diesbezüglichen Link oder gar eine entsprechende Betriebsvereinbarung geben? Danke Monal

3.044022

Community-Antworten (22)

P
Peanuts

29.12.2011 um 15:25 Uhr

Zum kompletten "Nulltarif" wird es nicht gehen, da eine solche Fachweiterbildung unabhängig vom AG für die persönliche berufliche Zukunft genutzt werden kann.

Zumindest über eine vertragliche Bindung nach Abschluss der Fortbildung werdet Ihr nachdenken müssen oder wollt Ihr auch das nicht?

M
monal

29.12.2011 um 15:48 Uhr

Natürlich wollen wir eine im Rahmen liegende Bindungsfrist vereinbaren, jedoch hätten wir gerne zur Überarbeitung eine passende Betriebsvereinbarung. Danke Monal

K
Kölner

29.12.2011 um 16:06 Uhr

@monal Naja. Wenn es eine passende BV werden soll, dann muss man eine solche eben für den Betrieb entwickeln. Die Rohfassung kann man dann ja einem Fachmann weiterreichen und dann erst dem AG.

Als AG würde ich eine solche BV übrigens nicht unterschreiben...

G
gironimo

29.12.2011 um 17:15 Uhr

der Link von neskia dürfte hilfreich sein. Es gibt durchaus AG, die auch Fachausbildungen zum Null-Tarif bei moderater vertraglicher Bindung anbieten.

P
Peanuts

29.12.2011 um 17:50 Uhr

"jedoch hätten wir gerne zur Überarbeitung eine passende Betriebsvereinbarung."

Ihr werdet keine passende BV finden, da jeder Betrieb (egal ob KH oder nicht) seine eigenen Besonderheiten hat, die es zu berücksichtigen gilt.

Und warum fragt ihr nicht in benachbarten Kliniken bei MAV/PR/BR nach? Euer AG ist mit Sicherheit sehr gut darüber informiert, wie die Kostentragung & Freistellung in anderen Kliniken gehandhabt wird.

"Als AG würde ich eine solche BV übrigens nicht unterschreiben..."

Bevor z.B. ein Intensivbett nicht belegt werden könnte, würde ich das Angebot der Kostenübernahme + Freistellung freiwillig machen ...

K
Kölner

29.12.2011 um 17:56 Uhr

@peanuts Mag sein - dann aber ohne BV.

P
Peanuts

29.12.2011 um 18:40 Uhr

"dann aber ohne BV."

Gehe ich konform; was ich auch mit "freiwilligem Angebot" ausdrücken wollte.

G
Galaxy

29.12.2011 um 19:44 Uhr

@kölner @peanuts

ihr seht das schon richtig, viel Kliniken gewähren bei dem derzeitigen Fachpersonalmangel Kostenübernahme und Freistellung , die Freistellung wird "rausgerechnet" und die restsumme dann mit 36 Monaten Bindung versehen. Rückzahlbar bei Kündigung in Form von 1/36 innerhalb von 36 Monaten. Ohne Fachpersonalmangel wurde die "Freistellung" oft nicht rausgerechnet oder musste in Form von "Mehrstunden" abgearbeitet werden. Mir ist nur keine keine Klinik bekannt, die diesbezüglich eine BV abgeschlossen hat, mir sind nur Kliniken bekannt, die dieses über einen individuellen Vertrag mit dem AN abgesichert haben. Das soll nicht bedeuten, dass es dieses nicht gibt, aber warum sollte ein AG eine BV abschließen, wenn er das ganze auch eleganter und anders lösen kann...

Gruß Galaxy

K
Kölner

29.12.2011 um 19:48 Uhr

@galaxy Das kenne ich auch nur so...

N
nicoline

29.12.2011 um 21:09 Uhr

@galaxy Mir ist nur keine keine Klinik bekannt, die diesbezüglich eine BV abgeschlossen hat, mir auch nicht

mir sind nur Kliniken bekannt, die dieses über einen individuellen Vertrag mit dem AN abgesichert haben. mir auch

aber warum sollte ein AG eine BV abschließen, wenn er das ganze auch eleganter und anders lösen kann... ja, genau, warum...... ;-))

Es gibt immer noch Kliniken, welche die Freistellungskosten mit berechnen, Fahrkosten- und Lernmittelerstattung zunächst übernehmen, dass natürlich aber auch in die Gesamtkosten mit hineinrechnen. Es gab auch schon Verpflichtungsdauern von 4 Jahren für eine FWB.

G
gironimo

30.12.2011 um 08:50 Uhr

warum ein AG eine derartige BV abschließen sollte? Nun - weil die betriebliche Fortbildung der Mitbestimmung unterliegt, der BR ein Initiativrecht hat und der AG nicht sagen darf 'ich leiste nur freiwillig - bei Mitbestimmung gibts nichts'

Zu gegeben, eine BV-Qualifizierung fällt nicht vom Himmel - aber mit viel Überzeugungsarbeit und langen Verhandlungen ist sie machbar. Ausdauer ist gefragt.

K
Kölner

30.12.2011 um 09:31 Uhr

@gironimo Du zielst auf §§ 96-98 BetrVG? Da werden die Fachweiterbildungen - sofern sie nicht innerhäusig geschehen - nicht von erfasst.

Wenn es strittig wäre würde ich ggf. noch über § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG als BR nachdenken...

P
Peanuts

30.12.2011 um 11:00 Uhr

"Zu gegeben, eine BV-Qualifizierung fällt nicht vom Himmel - aber mit viel Überzeugungsarbeit und langen Verhandlungen ist sie machbar. Ausdauer ist gefragt."

Der Fragestellung ist nicht zu entnehmen, dass es um das generelle Thema "Qualifizierung" geht. Dazu gibt es reichlich BVen; vermutlich sogar in jedem Krankenhaus ...

"Du zielst auf §§ 96-98 BetrVG? Da werden die Fachweiterbildungen - sofern sie nicht innerhäusig geschehen - nicht von erfasst."

Ich erlaube mir, das anders zu sehen ... Selbstverständlich gehören auch externe Fachweiterbildungen mit dazu.

L
Lernender

30.12.2011 um 11:37 Uhr

Fachweiterbildungen können auch innerbetriebliche Berufsbildungsmaßnahmen sei, zumindest dann wenn das ensprechende Krkh Träger der Bildungseinrichtung ist.

Falls nicht kannn der BR über § 98Abs.3 Einfluss nehmen, denn welcher AG will nicht vorgeben wer Teilnehmen darf.

Übrigends je nach Laune des AG wird er dann evtl. keine Maßnahme mehr anbieten wollen.

P
Peanuts

30.12.2011 um 11:41 Uhr

"Übrigends je nach Laune des AG wird er dann evtl. keine Maßnahme mehr anbieten wollen."

Was man in einem Krankenhaus getrost ausschließen kann ...

L
Lernender

30.12.2011 um 11:50 Uhr

sollte man bei der Personalsituation annehmen, aber ich "weiß" das dies zumindest in einem Krkh schon angedroht wurde.

K
Kölner

30.12.2011 um 11:58 Uhr

@Lernender Aufgrund der gesetzlichen Lage wird der AG Weiterbildungen anbieten MÜSSEN!

@peanuts Warum hatte ich gleich das Gefühl, dass Du das anders sehen wirst? grübel...

L
Lernender

30.12.2011 um 12:17 Uhr

Welche gesetzliche Lage? Darf etwa nur mit der Fachweiterbildung auf den Intensivstationen und Anästhesieabteilungen gearbeitet werden? Wohl kaum und falls es verbindliches Gesetz gibt, dann bitte ich um einen Link dazu!

K
Kölner

30.12.2011 um 12:27 Uhr

@Lernender Sorry. War falsch - hier Krankenhaus, ich HeimPersV im Altenheim. Falsche Idee...

B
blackseven

30.12.2011 um 12:35 Uhr

Weiterbildungsverordnung

L
Lernender

30.12.2011 um 12:58 Uhr

@blackseven

klar da ist es geregelt, leider aber nicht als Vorraussezung um in diesen Bereichen zu arbeiten.

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