Erstellt am 06.07.2006 um 15:02 Uhr von paula
habt ihr hier in eurem fall überhaupt ein MBR? vgl. Fitting 23 Aufl. § 87 Rn 244 und 254
Erstellt am 06.07.2006 um 15:13 Uhr von RolfH
Selbstverständlich haben wir ein MBR! Natürlich nicht auf die Einführung der DTCO, die ist ja gesetzlich europaweit vorgeschrieben, aber die begleitende und notwendige Software, lässt natürlich ein weites Feld der Leistungskontrolle und des Verhaltens des MA zu. (z.B. Pasenzeiten, Dauer des Abladens und, und ....)
Hieraus könnte ein regelrechtes Profil erstellt werden, und vor diesen Dingen müssen die Kollegen geschützt werden. Selbst die Software - Anbieter empfehlen dringend den Abschluss einer BV. Auch Datenschuzgesetze spielen hier mit rein.
Gruß RolfH
Erstellt am 06.07.2006 um 19:28 Uhr von Fayence
RolfH,
aus genau diesen Gründen liefern manche Software-Anbieter eine Muster-BV schon direkt mit. Falls Ihr schon wisst, welche Software bei Euch eingesetzt werden soll, könnte sich eine Nachfrage beim Anbieter lohnen.
Erstellt am 07.07.2006 um 10:00 Uhr von JOBU
Wo kann man Nachlesen was erlaubt ist oder nicht.?