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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer darf einzelne Wahlvorschläge sammeln? BR? WV?

W
Wahlvorstand22
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Wahlvorstand ist nicht ganz klar, wie mit eingehenden Wahlvorschlägen von Einzelpersonen zu verfahren ist.

In fast allen Veröffentlichungen zum Thema ist ständig nur von "Vorschlagslisten" die Rede. Uns ist der Unterschied zwischen Personen- u. Listenwahl prinzipiell auch klar.

Bei uns ist aber zu erwarten, dass hauptsächlich einzelne MA zum BR oder zum WV gehen und sagen "ich will mich aufstellen lassen". Wie soll dann verfahren werden?

Genügt es, wenn der BR (oder darf das auch der WV?) für diese Fälle eine Liste anlegt, in der diese Kandidaten eingetragen werden, mit allen erforderlichen Angaben (Name, Geb.-Datum, etc.) und persönlicher Unterschrift?

Falls ja, wie sieht es mit den Stützunterschriften aus? Reicht es, wenn diese kurz vor Ablauf der 14-tägigen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf der "Sammelliste" angebracht werden (oder auf einem angehefteten Beiblatt)?

Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise? Beste Grüße Manfred

=== PS: Wir wählen nach dem normalen Wahlverfahren.

Es werden bei uns voraussichtlich auch Mitglieder des WV für den BR kandidieren.

Es geht mir darum, wer Einzelkandidaten notieren soll/darf. Wir als WV würden für diese Fälle einen Vordruck zur Verfügung stellen, in den sich diese MA eintragen können. Und diese Liste soll dann (physisch) entweder beim WV oder beim BR bis zum Abschluss der Meldefrist verwahrt werden.

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Community-Antworten (4)

J
John_

28.03.2022 um 11:32 Uhr

"Uns ist der Unterschied zwischen Personen- u. Listenwahl prinzipiell auch klar."

Das ist schon mal schön, aber um die Fragen korrekt beantworten zu können dürftest du für uns noch dazu schreiben welches Wahlverfahren bei euch durchgeführt wird.

Grundsätzlich haben der BR und WV in ihrer Funktion nichts mit der Entstehung von Vorschlagslisten am Hut. Wenn Mitglieder auch für das Amt kandidieren, können sie das natürlich tun. Die 2 Funktionen sollten aber immer sauber voneinander getrennt werden.

C
celestro

28.03.2022 um 11:46 Uhr

"Genügt es, wenn der BR (oder darf das auch der WV?) für diese Fälle eine Liste anlegt, in der diese Kandidaten eingetragen werden, mit allen erforderlichen Angaben (Name, Geb.-Datum, etc.) und persönlicher Unterschrift?"

BR bzw. WV sollten Bewerbern Fragen beantworten, wie man eine Vorschlagsliste "macht". Alles andere ist Sache des Bewerbers.

"in unserem Wahlvorstand ist nicht ganz klar, wie mit eingehenden Wahlvorschlägen von Einzelpersonen zu verfahren ist."

Genauso, wie mit jedem anderen Wahlvorschlag.

"Bei uns ist aber zu erwarten, dass hauptsächlich einzelne MA zum BR oder zum WV gehen und sagen "ich will mich aufstellen lassen". Wie soll dann verfahren werden?"

Es heißt Wahlvorschlagsliste ... völlig egal, ob da 1 Bewerber draufsteht, oder 30.

"Es geht mir darum, wer Einzelkandidaten notieren soll/darf."

Notieren darf das jeder, der Lust hat. Nur wofür?

"Wir als WV würden für diese Fälle einen Vordruck zur Verfügung stellen, in den sich diese MA eintragen können. Und diese Liste soll dann (physisch) entweder beim WV oder beim BR bis zum Abschluss der Meldefrist verwahrt werden."

Was soll das? Der WV hat mit solchen Bewerbern nichts am Hut und hat diese auch nicht in irgendwelche Listen einzutragen. Der Bewerber muss einen Wahlvorshclag erstellen. Der WV kann ihm Infos geben, wie man das macht. Alles andere ist sein "Bier".

S
seehas

28.03.2022 um 11:48 Uhr

Irgendjemand, das kann ein BR sein oder ein WV oder irgendjemand sonst, kann es in die Hand nehmen alle Interessenten auf einer Liste zu sammeln. Dieser Jemand ist dann Listenführer und sorgt für die notwendigen Angaben auf der Liste und die Stützunterschriften für die Liste. Dann muss nicht jeder einzeln seine Unterschriften sammeln. Am Tag der Wahl gibt es dann eine Liste, aus der jeder Wahlberechtigte seine Favoriten wählen kann.

N
netteannette

28.03.2022 um 17:56 Uhr

Pflichte Seehas bei: Irgendjemand muss der Listenführer sein (es könnte zwar jemand vom BR oder WV sein, aber in dieser Funktion dann quasi als "Privatperson" und nicht in seiner Funktion als BR oder WV). Zu diesem Listenführer kommen dann alle (oder er läuft durch den Betrieb und fragt) und tragen sich auf diese eine Liste ein. Bleibt es bei einer Liste habt ihr Personenwahl. Möchte jemand zwar kandidieren, aber nicht auf dieser Liste weil ihm Herr Meier und Frau Müller nicht gefallen und er sie doof findet, dann muss er seine eigene Liste (nur mit sich selbst oder Frau Schmidt und Herrn XYZ) machen. Dann habt ihr eine Listenwahl. Und erst wenn die Liste fertig ist mit allen Bewerbern drauf, kümmert sich der Listenführer um die erforderlichen Stützunterschriften und reicht die Liste fristgerecht beim WV ein.

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