Bildschirmarbeitsplätze
Hallo,
bei uns sind neue Bildschirmarbeitsplätze eingerichtet worden. Zu dem Zweck hat man aus dem Lager alte Schreibtische mit in der Mitte abgeschrägter Arbeisfläche ausgegraben. Darauf stehen nun die neuen rechteckigen Bildschirme. Die Mitarbeiter haben durch die Schräge Probleme gerade zu sitzen und die Hände aufzulegen. Außerdem sind die Schreibtische, aus Platzgründen so angeordnet, dass die Beleuchtung seitlich versetzt ist, das die Schreibtische nicht so angeordnet werden konnten, wie es der Raum erfordern würde. Das heißt, eine Reihe der Schreibtische steht zwischen der Arbeitsbeleuchtung und der Durchgangsbeleuchtung. Es gibt noch weitere Mängel, die ich hier nicht mehr erwähnen möchte. Unser Arbeitgeber-freundlicher Betriebsrat hat diese Arbeitsplätze mit dem Hinweis genehmigt, dass alles dem Gesetz entspricht. Ich bin eine nicht frei gestellte Betriebsrätin und würde die Situation gerne überprüfen lassen, da ich glaube, dass diese Arbeitsplätze nicht dem Gesetz entsprechen. An wen kann ich mich wenden?
Community-Antworten (10)
12.12.2011 um 09:48 Uhr
@Jutta BG einladen und mit der SiFa eine Begehung machen...
12.12.2011 um 10:11 Uhr
Hi Jutta,
so machen wie Kölner es sagt. Es gibt Richtlinien und Eckwerte, gerade was die Beleuchtung angeht, wie ein solcher Arbeitsplatz auszusehen hat. Die BG überprüft so was sehr gerne. Ich kann die gerne mal eine entsprechende Broschüre der VBG mailen.
12.12.2011 um 10:30 Uhr
Hallo Ulrik,
vielen Dank für die Antwort.
ich würde mich über die Broschüre sehr freuen. Bevor ich hier etwas anleiere muss ich mir ziemlich sicher sein , dass ich Erfolg habe. Die Verhältnisse hier sind etwas schwierig. Ich arbeite in Erlangen in einem großen Konzern. Deshalb bin ich mir auch nicht so sicher, ob der BG die Überprüfung gerne machen würde. Ich gehe hier nicht nur gegen die Firmenleitung an, sondern auch gegen "den Betriebsrat", der diesen Arbeitsbedingungen schließlich zugestimmt hat und auch weiterhin verteitigt. Die Kollegen/Innen spielen da nur eine "ungtergeordnete" Rolle. In dieser Situation macht man sich schnell ziemlich viele Feinde. Deshalb bin ich für jede Information zu diesem Thema dankbar.
12.12.2011 um 10:45 Uhr
siehe auch www.ergo-online.de
12.12.2011 um 17:19 Uhr
Hallo Jutta,
per Google lassen sich u.a. die folgenden Broschüren als PDF downloaden:
BGI 5050 BGI 650 BGI 827 BGI 856
Und ansonsten kurz bei der zuständigen BG nachfragen. Geht per Telefon (mit Rufnummernunterdrückung) wohl auch anonym.
12.12.2011 um 17:26 Uhr
Ich würde sogar noch den Betriebsarzt hinzuziehen
Erlangen: S iemens ?
14.12.2011 um 08:30 Uhr
Hallo,
ich danke Euch für eure Hilfe. Ich bin einen großen Schritt weitergekommen. Es steht nun fest, dass die neuen Arbeitsplätze nicht den Vorschriften entsprechen. Ich werde dagegen vorgehen. Ich hoffe, ich kann mich mal revanchieren.
Viele liebe Grüße aus dem schönen Erlangen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr
PS: docpille, wie viele große Unternehmen gibt es in Erlangen ? ;-))))))
14.12.2011 um 10:23 Uhr
@Jutta
Ich will aber noch einwerfen, das es sich bei allen diese "Vorschriften" um BGIs handelt, also um "Berufsgenossenschaftliche Informationen". Als solche sind sie für sich genommen NICHT ZWINGENDES Recht. Der AG soll sich an ihnen orientieren, kann aber so weit eine bessere Lösung nicht existiert davon abweichen. Insofern: Ist die Situation tatsächlich so, das "die Schreibtische, aus Platzgründen so angeordnet" sind, kann es tatsächlich sein, das der AG keine bessere Lösung findet - und dann wird sich da auch nichts ändern....
Einzig ERZWINGBAR sind die Regeln aus der BSchArbV (Anhang) zu denen die BGIs quasi nur "Erläuterungen" sind. So lange die Regeln des Anhangs (z.B. "Der Bildschirm muß frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.") eingehalten wurden kannst nix machen.
14.12.2011 um 10:39 Uhr
@rkoch: Dazu ein klares Jein. Zum einen würde ich die Arbeitgeber-Behauptung von der BG prüfen lassen. Und zum anderen geben die BGI die "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" wieder. Bei Zuwiderhandlungen gibt es da den §91 BetrVG, der dem BR einiges an Handlungsmöglichkeiten eröffnet - wenn der denn will...
14.12.2011 um 10:48 Uhr
@petrus Jupp, deshalb hab ich geschrieben "für sich alleine". Das erzwingbare MBR nach §91 sollte bekannt sein, hab ich aber nicht erwähnt, da der BR hier offenbar nicht bereit ist auf derartiges einzugehen sonst hätte er das längst getan. Insofern war meine Antwort auf Jutta als einzelnes BRM zugeschnitten....
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