Erstellt am 12.12.2011 um 08:48 Uhr von Kölner
@Jutta
BG einladen und mit der SiFa eine Begehung machen...
Erstellt am 12.12.2011 um 09:11 Uhr von Ulrik
Hi Jutta,
so machen wie Kölner es sagt.
Es gibt Richtlinien und Eckwerte, gerade was die Beleuchtung angeht, wie ein solcher Arbeitsplatz auszusehen hat.
Die BG überprüft so was sehr gerne.
Ich kann die gerne mal eine entsprechende Broschüre der VBG mailen.
Erstellt am 12.12.2011 um 09:30 Uhr von Jutta
Hallo Ulrik,
vielen Dank für die Antwort.
ich würde mich über die Broschüre sehr freuen. Bevor ich hier etwas anleiere muss ich mir ziemlich sicher sein , dass ich Erfolg habe. Die Verhältnisse hier sind etwas schwierig.
Ich arbeite in Erlangen in einem großen Konzern. Deshalb bin ich mir auch nicht so sicher, ob der BG die Überprüfung gerne machen würde.
Ich gehe hier nicht nur gegen die Firmenleitung an, sondern auch gegen "den Betriebsrat", der diesen Arbeitsbedingungen schließlich zugestimmt hat und auch weiterhin verteitigt. Die Kollegen/Innen spielen da nur eine "ungtergeordnete" Rolle. In dieser Situation macht man sich schnell ziemlich viele Feinde.
Deshalb bin ich für jede Information zu diesem Thema dankbar.
Erstellt am 12.12.2011 um 09:45 Uhr von gironimo
siehe auch www.ergo-online.de
Erstellt am 12.12.2011 um 16:19 Uhr von petrus
Hallo Jutta,
per Google lassen sich u.a. die folgenden Broschüren als PDF downloaden:
BGI 5050
BGI 650
BGI 827
BGI 856
Und ansonsten kurz bei der zuständigen BG nachfragen. Geht per Telefon (mit Rufnummernunterdrückung) wohl auch anonym.
Erstellt am 12.12.2011 um 16:26 Uhr von docpille
Ich würde sogar noch den Betriebsarzt hinzuziehen
Erlangen: S iemens ?
Erstellt am 14.12.2011 um 07:30 Uhr von Jutta
Hallo,
ich danke Euch für eure Hilfe. Ich bin einen großen Schritt weitergekommen. Es steht nun fest, dass die neuen Arbeitsplätze nicht den Vorschriften entsprechen. Ich werde dagegen vorgehen.
Ich hoffe, ich kann mich mal revanchieren.
Viele liebe Grüße aus dem schönen Erlangen
ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr
PS: docpille, wie viele große Unternehmen gibt es in Erlangen ? ;-))))))
Erstellt am 14.12.2011 um 09:23 Uhr von rkoch
@Jutta
Ich will aber noch einwerfen, das es sich bei allen diese "Vorschriften" um BGIs handelt, also um "Berufsgenossenschaftliche Informationen". Als solche sind sie für sich genommen NICHT ZWINGENDES Recht. Der AG soll sich an ihnen orientieren, kann aber so weit eine bessere Lösung nicht existiert davon abweichen. Insofern: Ist die Situation tatsächlich so, das "die Schreibtische, aus Platzgründen so angeordnet" sind, kann es tatsächlich sein, das der AG keine bessere Lösung findet - und dann wird sich da auch nichts ändern....
Einzig ERZWINGBAR sind die Regeln aus der BSchArbV (Anhang) zu denen die BGIs quasi nur "Erläuterungen" sind. So lange die Regeln des Anhangs (z.B. "Der Bildschirm muß frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.") eingehalten wurden kannst nix machen.
Erstellt am 14.12.2011 um 09:39 Uhr von petrus
@rkoch:
Dazu ein klares Jein. Zum einen würde ich die Arbeitgeber-Behauptung von der BG prüfen lassen. Und zum anderen geben die BGI die "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" wieder. Bei Zuwiderhandlungen gibt es da den §91 BetrVG, der dem BR einiges an Handlungsmöglichkeiten eröffnet - wenn der denn will...
Erstellt am 14.12.2011 um 09:48 Uhr von rkoch
@petrus
Jupp, deshalb hab ich geschrieben "für sich alleine". Das erzwingbare MBR nach §91 sollte bekannt sein, hab ich aber nicht erwähnt, da der BR hier offenbar nicht bereit ist auf derartiges einzugehen sonst hätte er das längst getan. Insofern war meine Antwort auf Jutta als einzelnes BRM zugeschnitten....