Erstellt am 29.11.2011 um 15:36 Uhr von Musterfrau
Hallo,
ich zitiere Fitting: zu § 34 BetrVG"Die Niederschrift ist aufzubewahren, solange ihr Inhalt von rechtlicher Bedeutung ist. Geht diese über die Amtszeit des BR hinaus, so ist die Niederschrift vom folgenden BR aufzubewahren". Anscheinend gibt es ja keinen nachfolgenden BR. Trotzdem kann der Inhalt von rechtlicher Bedeutung sein. Somit sollten die Unterlagen vorsichtshalber der "normale" Aufbewahrungsfrist unterliegen (10 Jahre). Ich würde mich mit der Rechtsabteilung abstimmen, wo deren Unterlagen verbleiben und/oder den Insolvenzverwalter befragen
Erstellt am 29.11.2011 um 15:56 Uhr von Kurzarbeiter
...aber klar, wenn die Unterlagen in Dritthände kommen, prüfen was MUSS aufgewahrt werden, alles andere vernichten. Die verbleibenden Unterlagen, in versiegelte BOX.
Erstellt am 29.11.2011 um 16:16 Uhr von Keiner
Und die versiegelte Box als Zeitkapsel vergraben?
Erstellt am 29.11.2011 um 16:25 Uhr von Kurzarbeiter
Keiner
die Box nixht aber vielleicht Keiner ??
Nein die Unterlagen bleiben dann bei den sonstigen aufzubawarenden Firmenunterlagen.
Wichtig sind ja nur Unterlagen welche ggf. noch Gerichtsrelevant werden könnten!