Geschäftsordnung 1BR
Wir sind ein neu gewälter 1 BR mit 3 Ersatzmitgliedern. Muss der 1 BR auch eine Geschäftsordnung haben finde keine Regelung dazu.
Community-Antworten (7)
21.03.2022 um 16:07 Uhr
Eine Geschäftsordnung ist keine Pflicht.
21.03.2022 um 16:21 Uhr
Wie Dummerhund es schon geschrieben hat, Nein, es ist keine Pflicht. Da du aber auch die Vertreterregelung gut in einer GO regel kannst, kannst du eine GO mit dir selbst abstimmen. Ich würde aber auch die Stellvertreter mit ins Boot nehmen. Wer macht wann was usw. Anprechpartner im Falle das du nicht erreichbar bist.....
21.03.2022 um 16:40 Uhr
"Ich würde aber auch die Stellvertreter mit ins Boot nehmen." mit ins Boot nehmen finde ich auch gut, aber es gibt immer nur einen Stellvertreter und dann den Stellvertreter vom Stellvertreter usw.
"Wer macht wann was usw. Anprechpartner im Falle das du nicht erreichbar bist....." auch das ist ganz klar der erste Nachrücker und sonst erstmal niemand, interessant wird es wenn der auch nicht da ist.
21.03.2022 um 17:25 Uhr
Problem sehe ich hier, die 3 Sind Ersatzmitglieder. Ich weiß nicht ob man Ersatzmitglieder von vorne herein als Stellvertreter benennen kann ?
21.03.2022 um 18:49 Uhr
Bei einem 1er BR ist es überflüssig einen Vorsitzenden zu wählen. Die Nachrückerregelung regelt wer wann nachrückt. Wer nachgerückt ist nimmt die Aufgaben des BR wahr. Hier kann es sinnvoll sein Absprachen zu treffen wie der Informationsfluss geregelt wird und was die Nachrücker sinnvollerweise alleine entscheiden wenn sie am Drücker sind.
22.03.2022 um 14:27 Uhr
In einer GO für einen einköpfigen BR kann ich überhaupt keinen Sinn erkennen. Die Vertretung ergibt sich nach dem Gesetz, da könnt Ihr gar nichts regeln. Die Entscheidungsbefugnis des Stellvertreters könnt Ihr auch nicht durch eine GO beschneiden.
"Kommunikation" ist hier das Zauberwort.
22.03.2022 um 14:45 Uhr
So sehe ich das auch.
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