Erstellt am 17.11.2011 um 21:26 Uhr von Gedankenspiele
Der AG kann bis zum letzten Tag in der Probezeit kündigen, die zwei Wochen beziehen sich nur auf die Kündigungsfrist. Ziel von euch sollte es hier sein dem AG aufzuzeigen, ob der MA nicht in einem anderen Bereich einsetzbar ist. Hier ist Fingerspitzengefühl und unter Umständen ein kleiner Kuhhandel gefragt.
Erstellt am 18.11.2011 um 10:02 Uhr von gironimo
Glück hättet Ihr nur, wenn die Anhörung des BR (Wochenfrist) dazu führt, dass er eben doch nicht mehr die Kündigung am letzten Tag aussprechen kann., weil der BR seine Zeit voll ausschöpft.
Erstellt am 18.11.2011 um 11:10 Uhr von tinos
danke schonmals,
aber was bedeutet denn genau "kündigungsfrist", das seminar zu diesem thema ist erst im dezember :(
ich dachte das wäre die zeit, die zwischen anhörung einreichen und kündigung des ma folgen muss?
Erstellt am 18.11.2011 um 11:27 Uhr von petrus
Kündigung ist nicht der Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis tatsächlich endet, sondern der Zeitpunkt, an dem eine der beiden Parteien erklärt, den Vertrag nicht länger fortsetzen zu wollen.
Die Kündigungsfrist ist damit die Zeit zwischen Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Vertrags. Alles klar?