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Küdigung in der Probzeit - 2 Wochen Frist?

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tinos
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir sind ein neuer br und haben ein problem mit einer kündigung. der ag möchte einen mitarbeiter innerhalb seiner probezeit kündigen. wir haben aber was von 2 wochen frist gelesen. am tag der einreichung wären aber 2 wochen später schon aus der probezeit. ist diese kündigung nun ungültig? oder haben wir was falsch verstanden? danke tino

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Community-Antworten (4)

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Gedankenspiele

17.11.2011 um 22:26 Uhr

Der AG kann bis zum letzten Tag in der Probezeit kündigen, die zwei Wochen beziehen sich nur auf die Kündigungsfrist. Ziel von euch sollte es hier sein dem AG aufzuzeigen, ob der MA nicht in einem anderen Bereich einsetzbar ist. Hier ist Fingerspitzengefühl und unter Umständen ein kleiner Kuhhandel gefragt.

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gironimo

18.11.2011 um 11:02 Uhr

Glück hättet Ihr nur, wenn die Anhörung des BR (Wochenfrist) dazu führt, dass er eben doch nicht mehr die Kündigung am letzten Tag aussprechen kann., weil der BR seine Zeit voll ausschöpft.

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tinos

18.11.2011 um 12:10 Uhr

danke schonmals, aber was bedeutet denn genau "kündigungsfrist", das seminar zu diesem thema ist erst im dezember :( ich dachte das wäre die zeit, die zwischen anhörung einreichen und kündigung des ma folgen muss?

P
Petrus

18.11.2011 um 12:27 Uhr

Kündigung ist nicht der Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis tatsächlich endet, sondern der Zeitpunkt, an dem eine der beiden Parteien erklärt, den Vertrag nicht länger fortsetzen zu wollen. Die Kündigungsfrist ist damit die Zeit zwischen Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Vertrags. Alles klar?

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