Erstellt am 16.11.2011 um 17:41 Uhr von gironimo
>bis eine Gesundheitliche Besserung eintritt< - wenn die denn in Aussicht steht !!-
zum Arzt gehen und sich einer Behandlung unterziehen.
Ihr seid zwar nicht Arzt - könnt aber dem AG Hoffnung auf Genesung in der Gestalt machen, das Ihr berichtet, der Kollege lasse sich behandeln. (wenn die Art der Gesundheitsstörung so ist, das sie behandelt werden kann, wird der AG ja kaum eine negative Gesundheitsprognose machen können).
Da hat man dann erst einmal Zeit.
Erstellt am 16.11.2011 um 17:46 Uhr von Kölner
@DerVogel
Ansonsten würde es auf eine personenbedingte Kündigung hinauslaufen. Je nach Größe des Betriebs und einer eingereichten KSch-Klage wäre die Chancen groß, den Kollegen im Betrieb zu halten.
Erstellt am 16.11.2011 um 19:14 Uhr von DerVogel
Vielend Dank, für die schnellen Antworten.
Der Kollege ist in Ärztlicher Behandlung,er leidet unter Schwindelanfälle und
war 8 Wochen Krank geschrieben,der AG zweifelte bei der Krankenkasse die Rechtmässigkeit der Krankenmeldungen an um ihn bei dem MDK vorsprechen
zu lassen,um dem aus dem Wege zu gehen ist er Arbeiten gekommen.
Deswegen hat der AG ihn zur G25 geschickt,wir wussten nichts von den Vorfall
und möchten schnellstens mit dem AG darüber reden.
Der Kollege ist seit 27 Jahren in der Firma (125 MA).
Gruß Peter