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Verstoss gegen §119 BetrVG

J
JJeffries
Jan 2018 bearbeitet

Îch habe Kenntnis davon erhalten, das ein Mitglied unseres Betriebsrates von der Geschäftführung genötigt worden ist, sich nicht als Vorsitzender wählen zu lassen. In einer unserer letzten BR Sitzungen, bei der ich als Ersatzmitglied teilnahm, stand eine eventuelle Neubesetzung des Vorsitzenden zur Diskussion. Der angesrochene Kollege lehnte eine Kandidatur mit den Worten ab, er dürfe nicht kandidieren. Allgemeines Kopfnicken beim Rest des BR. Ich muss also davon ausgehen, das zumindest beide Vorsitzenden über diesen Sachverhalt Bescheid wissen. Meine Fragen: Wie soll ich mich nun verhalten? Welche Konsequenzen würden daraus entstehen, sowohl für den BR als auch für mich?

Vielen Dank im voraus für eure Mühe!

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

15.11.2011 um 10:14 Uhr

@JJeffries Pauschale Antwort: Er kann nicht gewählt werden!

Versteh' mich da nicht falsch. Man kann gerne nochmals darauf hinweisen, dass der BR weisungsfrei und autark handeln können muss und dass der AG keine Einflüsse auf die innere Ordnung des BR hat...aber was willst Du denn dagegen machen, wenn das BRM nicht bereit ist den Kampf zu führen? Nichts! Aufpassen würde ich jetzt als normales BRM, wer sich unumwunden als BRV bewirbt.

Aber man kann als BR mal ein wenig Öffentlichkeitsarbeit gestalten.

G
gironimo

15.11.2011 um 10:28 Uhr

das sehe ich wie Kölner.

Wer den Schwanz einzieht ist auch nicht der Richtige. Und § 119 BetrVG ziehen bringt ja auch nichts, weil man ohne entsprechende Aussagen der Kollegen nichts beweisen kann.

Also - wie wäre es mit Dir als Vorsitzenden? Einen gewissen kritischen Blick für die Dinge hast Do doch!

K
Kölner

15.11.2011 um 10:31 Uhr

@gironimo Der Fragesteller ist ja Ersatzmitglied; dann wird es mit dem BRV nichts.

M
Musterfrau

15.11.2011 um 11:29 Uhr

JJefries, wenn Du die Absicht hast, BRV zu werden und die anderen BRM das auch wünschen, dann soll doch einer derjenigen, die eh "nur den Schwanz einziehen" aus dem BR austreten und ergo würdest Du als derzeitiges Ersatzmitglied "normales" BRM werden und könntest Dich dann zur Wahl des BRV aufstellen lassen...

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