Vertrauliche Personalangelegenheiten in der Betriebsversammlung
Der Dienstgeber beabsichtigt im Rahmen einer Betriebsversammlung individuelle arbeitsrechtliche Fragen zu klären: Wer macht was - Zuständigkeiten- was ist einzelvertraglich, wie geregelt? - Welche Nebenabreden wurden getroffen? Die Mitarbeiter befürchten Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und wollen die Ausgestaltung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen in Einzelgesprächen klären.
Ich hoffe auf Anregungen und Argumentationshilfen für die vorbereitenden Gespräche mit dem Dienstgeber - Danke
Community-Antworten (3)
15.11.2011 um 09:13 Uhr
Ich halte Themen wie Zuständigkeiten durchaus füür etwas, das auf einer BV gesagt werden darf. Geht ja um die Unternehmensstruktur. Die einzelnen Nebenabreden und vertraglichen Gestaltungen gehören da auf jeden Fall nicht hin. M. E. haben die Kollegen jedes Recht, das bitte in ein Einzelgesprächen zu klären.
Der BR hat bei einer BV das Hausrecht. Wenn also jemand diese o. g. Themen doch bgeinnen sollte, dann fordert ihn auf, ds zu unterlassen. Andernfalls könnt ihr in des Raumes verweisen.
BTW: Woher habt ihr denn die Info, dass der Dienstgeber diese Themen ansprechen will?? Und habt ihr mal gegengefragt, warum?? Und eure Bedenken diesbezüglich zum Ausdruck gebracht?
15.11.2011 um 09:54 Uhr
Die einzelnen Nebenabreden und vertraglichen Gestaltungen gehören da auf jeden Fall nicht hin.
Es sei denn, es handelt sich um allgemein vereinbarte Nebenabreden (quasi AGB), z.B. zum Thema Mehrarbeit, Schichtarbeit, etc. Dann kann die Auslegung und Bedeutung dieser natürlich auch öffentlich erfolgen.
15.11.2011 um 11:17 Uhr
Fordert den AG auf, seine eigene Versammlung einzuberufen. Die Regie habt Ihr doch.
Setzt genügend Akzente. Berichtet ausführlich über Eure Arbeit und gebt Hintergrundinformationen zu den einzelnen Themen. Dabei könnte auch ein Beitrag zum Thema Umgang von vertraulichen Personaldaten oder ähnliches sein. Vielleicht hat dann auch noch der Gewerkschaftssekretär das Wort - der spricht locker eine halbe Stunde.
Außerdem könntet Ihr Eure Bedenken doch zuvor mit dem AG besprechen
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