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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

entgelttransparenzgesetz

B
BRCHV
Mrz 2022 bearbeitet

auch hier gibt es eine Schwelle von 200 regelmäßigen Mitarbeitern. Gelten bei der Anzahl 200 die gleichen Kriterien wie bei der Betriebsratswahl, also zählen die Leitenden Angestellten nicht mit?

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Community-Antworten (4)

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Moreno

15.03.2022 um 15:30 Uhr

Mal aus dem Bauch heraus...;-) auch die Leitenden zählen in diesem Fall mit weil sie ja auch Angestellte sind die aber vom BetrVG ausgenommen sind. Habe mich aber mit dem Thema noch nicht wirklich auseinandergesetzt!

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rsddbr

15.03.2022 um 15:52 Uhr

§5 EntgTranspG regelt die Begriffe. Da steht auch, wer AN und wer AG im Sinne dieses Gesetzes ist.

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R.Staunlich

15.03.2022 um 16:17 Uhr

Der § 5 hilft aber insofern nur bedingt weiter, weil er den Begriff "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" verwendet, ohne diesen zu definieren. Im BetrVG findet sich eine Definition, die aber ausdrücklich beinhaltet "im Sinne dieses Gesetzes". Und beim Herazusrechnen der Ltd. kommt dann noch "Dieses Gesetz findet ... keine Anwendung auf Leitende Angestellte."

Ich denke dass zur Klärung wer im rechtlichen Sinne Arbeitnehmer ist der § 5 ArbGG am besten geeignet ist. Demnach sind die Leitenden Angestellten auch Arbeitnehmer.

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Relfe

15.03.2022 um 18:25 Uhr

"Leitende Angestellte" sind immer Arbeitnehmer, das geht schon aus dem Begriff "Angestellter" hervor. Geschäftsführer, Vorstand etc. sind keine "leitenden Angestellten"

siehe auch https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Leitender_Angestellter.html#tocitem3

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