Wir haben eine Arbeitsnehmerin, die zum 31.12.2021 in die Rente gegangen ist und zum Zeitpunkt der Betriebsratswahlen auf 450 € basis angestellt ist. Darf sie wählen und gewählt werden?
Erstellt am 08.03.2022 um 15:22 Uhr von celestro Ja, sie darf wählen. Ja, sie kann mEn gewählt werden, wenn es keine Unterbrechung in der Beschäftigung gab.