Leiharbeitnehmer
Hallo Ihr wissenden, dürfen in einem insolventen Unternehmen Leiharbeiter beschäftigt werden? Akutell liegt ein Antrag für Leiharbeitnehmer vor? Kann man dies genehmigen?
Community-Antworten (5)
28.10.2011 um 12:34 Uhr
@westernhagen Was sagt der InsO-Verwalter?
28.10.2011 um 13:51 Uhr
Kann man dies genehmigen?
Als BR? Ja. Die Insolvenz des AG ist kein Widerspruchsgrund nach §99 BetrVG. Die Lohnzahlungen an die AN sind ja in der Insolvenz in irgendeiner Form geklärt, insofern ist die Einstellung eines Leiharbeiters (oder eines "normalen" AN) genausowenig ein Nachteil für andere AN (einzig von den Widerspruchsgründen in Hinblick auf die "Insolvenz" relevant) wie eine Materialbestellung.... Nur wenn zu befürchten wäre das diese Einstellung BEWEISBAR andere AN benachteiligen würde, .....
28.10.2011 um 14:56 Uhr
@ rkoch.....einspruch
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
Also nicht nur beweisbar-da geht das Gesetz weiter. Der Kollege Westernhagen muss mal in nem Kommentar zum 99er nach Beispielen suchen..... das haben gerichte schon ausgelegt. Gruß von den Betriebsratten
28.10.2011 um 15:40 Uhr
@betriebsrattten
ich bin mir nicht sicher ob du den Beitrag von rkoch zu ende gelesen hast.
@all was hat ein Insolvenzverwalter davon wenn er auf der einen Seite Betriebsbedingt kündigt und auf der anderen Seite Leiharbeitnehmer einstellt.? Ich sehe den Vorteil nicht.
Leiharbeiter können aber helfen die Schieflage zu beseitigen.
28.10.2011 um 17:17 Uhr
Ich denke auch, das Interesse des Insolvenzverwalters wird es sein, den Betrieb wieder flott zu machen. Und da machen Leiharbeitnehmer vielleicht Sinn. Ihr solltet den Insolvenzverwalter vielleicht näher befragen.
Verwandte Themen
Unklare Definition der bzgl. Leiharbeitnehmer - zählen die zur Bestimmung der Größe des BR?
ÄlterZählen Leiharbeitnehmer mit zur Bestimmung der BR-Größe? Laut W.A.F. CD Wahlhelfer zur Betriebsratswahl Version 2.01 ist bei der Bestimmung der Größe des BR zu lesen: "Abzuziehen sind dagegen: •
Leiharbeitnehmer statt Neueinstellung
ÄlterHallo zusammen, seit Jahren wird von der Geschäftsleitung jede Woche beim Betriebsrat die Beschäftigung von 30 bis 90 Leiharbeitnehmer als Packhilfen beantragt. Der Betriebsrat hat mehrfach nach § 92
Zählen Leiharbeitnehmer mit zur Betriebsgröße nach §9
ÄlterMoin Moin, folgendes Problem. Im Unternehmen sind aktuell 403 Arbeitnehmer. Somit hätte der BR eine Größe von 11 Mitgliedern. Laut Schulung WAF zählen Leiharbeitnehmer jedoch nicht mit dazu. Die LE
Wie müssen wahlberechtigte Leiharbeitnehmer informiert werden?
ÄlterWir haben in Kürze bei uns auch BR Wahlen. Bei uns dürfen 45 Leiharbeitnehmer wählen. Nun habe ich einige Leiharbeitnehmer gefragt, ob sie wählen dürfen. Keiner von denen die ich gefragt habe konnten
Betriebsänderung = Berechnung Personalreduzierung incl. Leiharbeitnehmer?
ÄlterDa eine Betriebsänderung auch bei einer genügend hohen Personalreduzierung vorliegt kann, hierzu folgende Frage: Zählen bei der Ermittlung der Bezugsgröße für eine Betriebsänderung auch die vorher b