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Leiharbeitnehmer

W
Westernhagen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr wissenden, dürfen in einem insolventen Unternehmen Leiharbeiter beschäftigt werden? Akutell liegt ein Antrag für Leiharbeitnehmer vor? Kann man dies genehmigen?

1.07605

Community-Antworten (5)

K
Kölner

28.10.2011 um 12:34 Uhr

@westernhagen Was sagt der InsO-Verwalter?

R
rkoch

28.10.2011 um 13:51 Uhr

Kann man dies genehmigen?

Als BR? Ja. Die Insolvenz des AG ist kein Widerspruchsgrund nach §99 BetrVG. Die Lohnzahlungen an die AN sind ja in der Insolvenz in irgendeiner Form geklärt, insofern ist die Einstellung eines Leiharbeiters (oder eines "normalen" AN) genausowenig ein Nachteil für andere AN (einzig von den Widerspruchsgründen in Hinblick auf die "Insolvenz" relevant) wie eine Materialbestellung.... Nur wenn zu befürchten wäre das diese Einstellung BEWEISBAR andere AN benachteiligen würde, .....

B
betriebsratten

28.10.2011 um 14:56 Uhr

@ rkoch.....einspruch

die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,

Also nicht nur beweisbar-da geht das Gesetz weiter. Der Kollege Westernhagen muss mal in nem Kommentar zum 99er nach Beispielen suchen..... das haben gerichte schon ausgelegt. Gruß von den Betriebsratten

L
Lernender

28.10.2011 um 15:40 Uhr

@betriebsrattten

ich bin mir nicht sicher ob du den Beitrag von rkoch zu ende gelesen hast.

@all was hat ein Insolvenzverwalter davon wenn er auf der einen Seite Betriebsbedingt kündigt und auf der anderen Seite Leiharbeitnehmer einstellt.? Ich sehe den Vorteil nicht.

Leiharbeiter können aber helfen die Schieflage zu beseitigen.

G
gironimo

28.10.2011 um 17:17 Uhr

Ich denke auch, das Interesse des Insolvenzverwalters wird es sein, den Betrieb wieder flott zu machen. Und da machen Leiharbeitnehmer vielleicht Sinn. Ihr solltet den Insolvenzverwalter vielleicht näher befragen.

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