Erstellt am 26.10.2011 um 13:11 Uhr von gironimo
§ 14a BetrVG und Wahlordnung zum BetrVG. Kürzer sieht das Gesetz nicht vor.
Erstellt am 26.10.2011 um 13:13 Uhr von hilfsheriff
meines wissens erst br-wahl ab 20 AN
gruß hilfsheriff
Erstellt am 26.10.2011 um 13:52 Uhr von rkoch
@hilfsheriff
> meines wissens erst br-wahl ab 20 AN
Sorry? Hast Du schon mal §1 (ja das ist der allererste) des BetrVG gelesen?
> (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.
Also schön langsam mit solchen Aussagen....
Erstellt am 26.10.2011 um 14:42 Uhr von hilfsheriff
@ rkoch
vielen dank für die erweiterung meines wissensstandes über errichtung von betriebsräten.
es ist immer wieder schön wenn man im forum von solch schlauen leuten auf eine sehr nette art und weise belehrt wird wobei man doch die wahl seiner worte etwas überdenken sollte bevor man gleich mit kanonen auf spatzen schießt.
meine intension war ja dem harvymueller zu helfen und ich habe ja auch nicht "ich weiß" sondern meines wissens geschrieben.
Erstellt am 26.10.2011 um 15:27 Uhr von rkoch
War auch nicht böse gemeint... Nur in DIESEM Fall könnte diese Antwort den armen harvymüller ziemlich verwirren, da er im Gegensatz zu Dir und mir vom BetrVG wohl noch rein gar nichts gehört hat und insofern Du gerade womöglich bei ihm die Schotten runtergelassen haben könntest (wenn er nach der Antwort nicht mehr mitliest).
Außerdem sollten BR wenigstens die einfachsten Grundregeln der BR-Existenz kennen, vor allem wenn in einer dieser Regeln eine Zahl steht die als solche nicht missverstanden werden kann - über eine Diskussion zu der Frage wer im Sinne dieses §1 Arbeitnehmer ist, wann ein Betrieb "in der Regel" oder "ständig" Arbeitnehmer hat, wer wählbar ist und was in diesem Sinne *überhaupt* ein Betrieb ist, würde ich mich direkt noch einlassen..... Denn das ist ja wohl die unklarste Formulierung im ganzen Gesetz.....
Insofern, entschuldige wenn mich diese Aussage regelrecht erschreckt hat .....