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1.Betriebsratwahl

H
harvymueller
Nov 2016 bearbeitet

erst einmal danke für die Antworten Nun aber nochmals eine Frage zur 1. Betriebsratswahl: Da wir genau 10 AN sind,können wir nicht eine verkürzte Betriebsratswahl anstreben? Wenn ja wo finde ich eine Anleitung ? Danke im vorab

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

26.10.2011 um 15:11 Uhr

§ 14a BetrVG und Wahlordnung zum BetrVG. Kürzer sieht das Gesetz nicht vor.

H
hilfsheriff

26.10.2011 um 15:13 Uhr

meines wissens erst br-wahl ab 20 AN gruß hilfsheriff

R
rkoch

26.10.2011 um 15:52 Uhr

@hilfsheriff

meines wissens erst br-wahl ab 20 AN

Sorry? Hast Du schon mal §1 (ja das ist der allererste) des BetrVG gelesen?

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

Also schön langsam mit solchen Aussagen....

H
hilfsheriff

26.10.2011 um 16:42 Uhr

@ rkoch

vielen dank für die erweiterung meines wissensstandes über errichtung von betriebsräten. es ist immer wieder schön wenn man im forum von solch schlauen leuten auf eine sehr nette art und weise belehrt wird wobei man doch die wahl seiner worte etwas überdenken sollte bevor man gleich mit kanonen auf spatzen schießt. meine intension war ja dem harvymueller zu helfen und ich habe ja auch nicht "ich weiß" sondern meines wissens geschrieben.

R
rkoch

26.10.2011 um 17:27 Uhr

War auch nicht böse gemeint... Nur in DIESEM Fall könnte diese Antwort den armen harvymüller ziemlich verwirren, da er im Gegensatz zu Dir und mir vom BetrVG wohl noch rein gar nichts gehört hat und insofern Du gerade womöglich bei ihm die Schotten runtergelassen haben könntest (wenn er nach der Antwort nicht mehr mitliest).

Außerdem sollten BR wenigstens die einfachsten Grundregeln der BR-Existenz kennen, vor allem wenn in einer dieser Regeln eine Zahl steht die als solche nicht missverstanden werden kann - über eine Diskussion zu der Frage wer im Sinne dieses §1 Arbeitnehmer ist, wann ein Betrieb "in der Regel" oder "ständig" Arbeitnehmer hat, wer wählbar ist und was in diesem Sinne überhaupt ein Betrieb ist, würde ich mich direkt noch einlassen..... Denn das ist ja wohl die unklarste Formulierung im ganzen Gesetz.....

Insofern, entschuldige wenn mich diese Aussage regelrecht erschreckt hat .....

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