Erstellt am 20.10.2011 um 22:03 Uhr von DerAlteHeini
vizevince
Wenn der Arbeitgeber keine Stellenausschreibungen vornimmt, dann ist das so.
ABER,
verlangt der Betriebsrat die Stellenausschreibungen ausdrücklich, so hat der Arbeitgeber dies auch zu machen. Diese Forderung sollt der Betriebsrat dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
Die gesetzliche Grundlage ist hierfür
der § 93 BetrVG,
Ausschreibung von Arbeitsplätzen,
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Erstellt am 21.10.2011 um 09:03 Uhr von petrus
Und wenn der ArbGeb meint, es gibt keine AL mehr, sondern Teammanager, dann muss er eben die Stelle des Teammangers intern ausschreiben, wenn der BR entsprechendes verlangt hat...