Unser Betrieb beabsichtigt,die Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.
Hierzu folgende Fragen:
1. Dürfen die das einfach?
2.Was passiert mit dem gezahlten Geld bei eventueller Entlassung oder wenn man selbst kündigt?
Verfällt der Anspruch dann nicht?
Bei vL könnte man ja eventuell selbst weiterzahlen oder ruhen lassen...
Für Eure Hilfe Dank im Voraus!