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Lenny
Jan 2018 bearbeitet

Mitlerweile gibt es keine Disponenten mehr. Jetzt sind es Bestellvorschlagsgehilfen. Sind etwas billiger. Nun haben wir die Situation: es gibt einen Lagerleiter und eine Wareneingangsleiterin. Diese Personen haben sich auch gegenseitig vertreten. Wareneingangsleitering geht nuun in den Ruhestand. Lt. GL gibt es keine Stellenausschreibung da der Lagerleiter die Verantwortung mit übernehmen soll und die Arbeit unter zwei Halbtagskräften aufgeteilt werden soll. Ist das so machbar? Und wo ist da denn die qualifizierte Vertretung?

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

11.10.2011 um 11:35 Uhr

Lt. GL gibt es keine Stellenausschreibung da der Lagerleiter die Verantwortung mit übernehmen soll und die Arbeit unter zwei Halbtagskräften aufgeteilt werden soll.

Das sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Baustellen.

Die Erweiterung des Verantwortungsbereichs des Lagerleiters auf den Wareneingang ist eine Versetzung nach §95 (3) BetrVG, da ein anderer (erweiterter) Arbeitsbereich dem Lagerleiter auf Dauer zugewiesen werden soll, und damit mitbestimmungspflichtig nach §99 BetrVG. Möglicher Widerspruchsgrund: Wenn der Lagerleiter mit seiner Tätigkeit bislang ausgelastet war ist es eine Benachteiligung für ihn noch ein weiteres umfangreiches Aufgabengebiet übernehmen zu müssen. Das ganze gilt i.d.R. nicht wenn er z.B. nur die disziplinarische Verantwortung (also z.B. Personaleinsatzplanung) übernimmt. Eben damit der BR derartiges Beurteilen kann ist es eben eine Versetzung.

Und was die zwei Halbtagskräfte angeht: Fallen die vom Himmel oder waren die schon immer da und hatten bislang nix zu tun, so das sie jetzt auch noch die Arbeit der Wareneingangsleiterin mit übernehmen? Soll derer Arbeitszeit erweitert werden? Wie viel SACHLICHE oder FACHLICHE Verantwortung müssen diese übernehmen?

Also: Einstellung, Versetzung, Arbeitszeit nach §87 (2) (da es ja mindestens zwei betrifft, also kollektiver Natur ist), je nachdem was da tatsächlich abgeht. Evtl. auch noch andere Spielwiesen des BR.

G
gironimo

11.10.2011 um 11:47 Uhr

ja eben - das sehe ich auch so. Wenn die bisherige Stelle von zwei Halbtagskräften besetzt werden soll, wird sie doch neu besetzt (durch Einstellung oder Versetzung).

Also Ausschreibung und Beteiligung des BR. Und was dann mit der Tätigkeit der bisherigen Stellen wird, wäre dann zu klären. Der AG muss ja bei Versetzungen auch die Auswirkungen darlegen. Das ist ja dann eine gute Gelegenheit, darüber zu sprechen.

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