Fragen über Fragen 2022
FRAGE 1: Kann der Wahlvorstand entscheiden das die Besetzung der Wahllokale nur von der Mehreitsliste besetzt werden? FRAGE 2: wenn man dem Frieden nicht traut, wie weit darf man von dem Wahllokal bleiben um den Wahlvorgang beobachten will? FRAGE 3: Haben die Listenfuehrer einen Anspruch bei einer Wahl die ueber 3 Tage geht, jeden Tag die Anzahl der Waehler an dem Tag zu erfahren? Die Wähler werden im PC auf "gewählt"gesetzt und da ist es ein leichtes, wenn man am Tages Ende mit 2 klicks mitteilt: Heute waren 1723 MA bei der Wahl, das interesante ist am 3. Tag, wenn man sagt: es wären 4230 MA bei der Wahl und 870 Briefe sind zurück von der Briefwahl, dann koennen bei der Auszählung max 5100 abgegebene stimmen sein ???
Community-Antworten (7)
25.02.2022 um 01:16 Uhr
zu 1.) Bitte erläutere "die Besetzung der Wahllokale nur von der Mehreitsliste besetzt werden?"
Der WV besetzt das Wahllokal und es gibt strenge Regeln dazu. Über was für eine Besetzung seintens einer Liste sollte der WV hier entscheiden?
zu 2.) Wenn ein AN sich die ganze Zeit freinimmt, sehe ich zunächst keinen Grund, die 3 Wahltage nicht im Wahllokal zu stehen. Wird nur ziemlich langweilig würe ich sagen ...
zu 3.) Nein ... einen solchen Anspruch haben weder die Listenführer, noch sonst jemand.
zum Rest ... erm ... ja ... die Zahl der abgegebenen Stimmen muss nachvollziehbar sein. Über die Wahlliste kann der WV sehen, wieviele Stimmen in die Urne "gewandert" sind und diese Zahl muss sich dann auch in der Urne wiederfinden. Nicht mehr und auch nicht weniger.
25.02.2022 um 09:43 Uhr
"es wären 4230 MA bei der Wahl und 870 Briefe sind zurück von der Briefwahl, dann koennen bei der Auszählung max 5100 abgegebene stimmen sein ??? "
Ist das ein Witz, den ich nicht verstehe, oder ist das eine Frage zu einer korreken Addition?
25.02.2022 um 09:56 Uhr
die Anzahl der abgegebenen Stimmen etc pp wird doch nach der Auszählung veröffentlicht? und da es keine Zwischenauszählungen gibt, wofür muss man wissen wie viele MA am 1.Tag zur Wahl erschienen sind? Da besteht auch kein Anrecht das man solche Informationen erhalten könnte.
Tipp: wenn man sowieso 3 Tage die Wahl von Anfang bis Ende beobachten will, da wäre es weniger langweilig wenn man eine Strichliste über die Anzahl der Wähler macht, hat man wenigstens was zu tun.
25.02.2022 um 10:10 Uhr
"zu 2.) Wenn ein AN sich die ganze Zeit freinimmt, sehe ich zunächst keinen Grund, die 3 Wahltage nicht im Wahllokal zu stehen"
kleine Verbesserung: Nicht im Wahllokal sondern VOR dem Wahllokal. Im Wahllokal herrschen wie von celestro schon geschrieben "strenge Richtlinien"
Und auch vor dem Wahllokal stehende AN dürfen die Wahl nicht behindern und wie schon angemerkt ist das ganz sicher keine Arbeitszeit.
25.02.2022 um 12:14 Uhr
"Tipp: wenn man sowieso 3 Tage die Wahl von Anfang bis Ende beobachten will, da wäre es weniger langweilig wenn man eine Strichliste über die Anzahl der Wähler macht, hat man wenigstens was zu tun."
die kann dann der WV nutzen umd die Anzahl der abgegebenen Stimmen festzustellen.. ;-)
25.02.2022 um 12:15 Uhr
@Kjarrigan
Ich verweise mal auf:
https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/107762/wahlbeobachter-wo-duerfen-sie-sich-hinsetzen
dort den letzten Post.
25.02.2022 um 12:40 Uhr
zu 1:) Der WV darf Wahlhelfer bestimmen. Das können auch Listenführer oder Personen auf der LIste sein. Ein "Recht" wenn der WV andere Wahlhelfer bestimmt, hat weder die Mehrheitsliste oder irgendeine andere Liste bzw. deren Vertreter zu 2.) siehe letzter Kommentar von celestro zu 3.) Eindeutig nein. Es geht nur den WV etwas an und der Listenführer haben zu warten bis das Ergebnis feststeht bzw. die öffentliche Auszählung der Stimmen beginnt. Listenführer genießen keinerlei Sonderrechte während der Wahl.
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