@Kurzarbeiter,
@ratzekahl hat erklärt, das eine BV (!) unterschrieben wurde die so (!) nicht unterschrieben werden durfte. Somit dürfte die Fiktion bestehen, dass eine andere Version dieser BV zumindest im theoretischen Bereich existierte - sie sollte umgeschrieben oder komplett verworfen werden. Wie Du selber schreibst:
lt. ratzekahl wurde eine BV unterzeichnet welche in dieser Form/Inhalt so vom BR nicht gewollt war und daher auch nicht die notwendige Mehrheit erhielt.
wurde hier ein Inhalt als echte Urkunde unterschrieben, weitergereicht und als gültig deklariert. Eine BV ist eine Urkunde mit Rechtskarakter, der vom Austeller, hier BR Gremium, nicht stammt! Und diese Urkunde wurde auch missbräuchlich unterschrieben, da der BRV und Stelli mit ihrer Unterschrift den Inhalt und die Wahrheit des Inhaltes des BR Gremium bestätigte und suggeriert das der Inhalt vom gesamten BR Gremium stammt und bestätigt wurde. Dazu bedarf es keinem Beweis einer möglichen Änderungen der BV. Der Inhalt als solches der BV war falsch, die Unterschrift war ungenehmigt, da sie nicht getätigt werden durfte.
Auch kann nicht jeder MA dem AG eine BV vorlegen, da nicht jeder MA berechtigt ist eine BV als gültig zu deklarieren die dann auch Rechtskraft hat. Des weiteren muss ich nicht belegen das die BV verändert wurde, es reicht das vorherig geschriebene, nämlich das die Wahrheit des Inhaltes der Urkunde, die Zusammensetzung der Urkunde und das zustandekommen falsch war.
Papiere ohne Rechtskraft?
Wenn ich einen Personalausweis selber herstelle und gebrauche, wie nennt man das?
Wenn ich mein Arbeitszeugnis umschreibe, wie nennt man das?
Haben diese beiden og. Dinge Rechtskraft? Nein aber wenn man nicht erwischt wird werden sie als echte Urkunden anerkannt. Ihre Rechtsunwirksamkeit wird erst beim Erwischtwerden erkannt, solange haben, oder man denkt es, diese unechten Urkunden Rechtskraft, weil es ja niemand weiss.
Somit, da der AG nicht wußte das die BV falsch ist, unrechtmässig unterschrieben und im Umlauf gebracht wurde, erhielt die BV erst einmal Rechtskraft, da der AG davon ausgehen konnte das alles nach den rechtlcihen Maßstäben abgelaufen ist.
@eveline,
mit Verlaub aber das ist quatsch. Erstens kann ein gültiger Vertrag garnicht gefälscht werden, da es sich dann wohl kaum um ein gültigen Vertrag handeln würde und zweitens kann der AG ersteinmal garnicht wissen ob die BV die Wahrheit des Ausstellers wiedergibt. Es wurde aber vorgetäuscht das es sich um eine echte Urkunde und echtem sowie wahrem Inhalt durch die Unterzeichner, die nur vertretungsweise für das gesamte BR Gremium unterschreiben und mit Ihrer Unterschrift die Wahrheit dieser Urkunde durch den Herausgeber, dem BR Gremium, bezeugen, handelt, was hier gerade nicht der Fall war.
Nachtrag:
Meine Antwort zu @eveline bezog sich auf das erste Schreiben von @eveline bevor er/sie ihr Post "181697" völlig umschrieb!